OGH: VW Software-Updates sind für die Katz’

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Vor acht Jahren flog die Abgasmanipulation bei Millionen Dieselautos des VW Konzerns der Marken VW, Audi, Skoda und Seat auf. Statt den Konzern zu strafen und die betrogenen Kunden zu entschädigen – wie in den USA – kam VW in Europa mit einem Software-Updates davon. Damit sollten diese Fahrzeuge nicht mehr vom Entzug der Zulassung bedroht sein.

Nun hat in Österreich der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil (2 Ob 5/23h) in aller Klarheit festgestellt:

diese Software-Updates waren nicht imstande, den ursprünglichen Sachmangel zu reparieren. Mit anderen Worten:

Die Software-Updates
sind für die Katz‘

Direkte Konsequenz: 355.857 von 383.304 Autobesitzern in Österreich, die brav zum VW Software-Update gefahren sind, droht genauso der Entzug der Zulassung wie jenen 27.447, die das Update bisher verweigert haben!

Denn das wegweisende OGH-Urteil, über das der Standard als erster berichtete, bezieht sich auf einen Audi Q3 (2l) der Abgasnorm Euro 5 mit dem Betrugsmotor EA 189. Und in Österreich sind genau 383.304 solche Autos mit dem Betrugsmotor EA 189 offiziell zurückgerufen worden, wie aus der Studie der AK hervorgeht, die ich gemeinsam mit Alexander Holzleitner gemacht habe (Seite 50 bis 52, Tabelle 4.1-1).

Für sie gilt genau das Gleiche wie für den Audi Q3. Beim Software-Update „ist eine unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere unzulässige Abschalteinrichtung ausgetauscht worden“, heißt es in diesem Urteil. Daher liegt laut OGH weiterhin ein Sachmangel in Form einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor.

Was war passiert?

Beim Software-Update wurde beim Q3, wie bei allen anderen VW Autos mit dem Motor EA 189, zwar die verbotene „Umschaltlogik“ entfernt, die dafür sorgte, dass diese Autos immer auf den Dreckmodus umschalteten, wenn sie nicht auf dem Prüfstand, sondern auf der Straße fuhren.

Es wurde ihnen beim Software-Update aber zwei andere illegale Abschalteinrichtungen eingebaut: ein sogenanntes „Thermofenster“, das dafür sorgte, dass die Abgasreinigung dieser Autos nur bei bestimmten warmen Außentemperaturen funktionieren.

Und eine illegale Abschaltung, die ab 1.000 Meter Bergeshöhe stets die Abgasreinigung abschaltete – während des ganzen Jahres. Beide Abschaltungen waren zwar von der deutschen Zulassungsbehörde genehmigt worden, sind aber dennoch unzulässig, hält der OGH in diese Urteil in aller Deutlichkeit fest und orientiert sich dabei an einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) .

Der ursprüngliche Schaden (Umschaltlogik)

wurde durch die neue Software nicht saniert oder aufgehoben, befand der OGH. Deswegen wird der Kaufvertrag für den Q3 von April 2015 gewandelt bzw. zurückabgewickelt: der Käufer, der durch die Kanzlei Michael Poduschka vertreten wurde, gibt das Fahrzeug zurück und bekommt dafür den Kaufpreis von 35.850 Euro samt 4 Prozent Zinsen. Davon wird für die gefahrenen Kilometer ein Nutzungsentgelt abgezogen, sodass ihm unterm Strich 30.850 Euro bleiben.

Bemerkenswert ist,

dass sich dieses Urteil nicht nur den Verkäufer, sondern  auch den Hersteller in die Pflicht nimmt, die Volkswagen AG. Der OGH sieht eine „arglistige Irreführung“ durch den VW Konzern an und beruft sich dabei drei Personen, die dem Konzern als Repräsentanten zuzurechnen seien. Arglistige Irreführung bedeutet, jemanden bewußt zu täuschen. Das ist zivilrechtlich ein Betrug, wie der Standard schreibt.

Die erwähnten 383.304 zurückgerufenen Autos mit dem VW Betrugsmotor sind nur der Anfang und nur die Spitze des Eisberges. Denn VW musste in Österreich auch noch weitere 45.000 (genau: 44.966) größere Oberklasse-Autos (3 Liter, Abgasnorm Euro 4,5 und 6) wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückrufen, bei den Software-Updates ebenfalls „Thermofenster“ eingebaut wurden.

Für sie gilt der OGH Spruch sinngemäß ebenso, wenn die Autos die meiste Zeit im Jahr deshalb ohne voll funktionierende Abgasreinigungen fahren. Auch andere Autokonzerne wie Mercedes mussten in Österreich insgesamt 101.352 Dieselautos zurückrufen (AK Studie Seite 57-63). Dieser Konzern hatte die Existenz solcher „Thermofenster“ stets zugegeben, sie allerdings als eine rechtlich zulässige Ausnahme betrachtet. Damit ist nun endgültig Schluss.