Dieselskandal:Verkehrsministerin soll endlich aufwachen!

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Dieselskandal
  • Lesedauer:6 min Lesezeit

Die Bilanz von acht Jahren Dieselskandal in Europa ist schlichtweg niederschmetternd aus Sicht von Gesundheit, Umwelt und Verbraucher. Den Autokonzernen ist im Zusammenspiel mit der deutschen Regierung und Behörden dreierlei gelungen:

1. Hardware-Nachrüstungen als einzige effiziente  Schadensreparatur zu verhindern.

2. Keinen Schadenersatz an die Käufer und Käuferinnen zu zahlen.

3. Keine Strafzahlungen für Betrugsdiesel zu leisten.

Stattdessen mussten die Käufer und Käuferinnen Software-Updates auf ihre manipulieren Autos aufspielen lassen, um deren Stilllegung zu verhindern.

Im achten Jahr Dieselskandal
stellte sich immer mehr heraus

dass diese Software-Updates nicht dazu in der Lage sind, eine rechtlich korrekte Zulassung der Fahrzeuge sicher zu stellen. So bleiben selbst jene Dieselautos vom Entzug der Zulassung bedroht, bei denen Software-Updates bereits durchgeführt wurden.

Der E 350 Mercedes (3 l, Euro 6) ist der erste, dessen Software-Update von der deutschen Zulassungsbehörde als unzureichend beanstandet wurde. Insgesamt 119 Freigabebescheide für Millionen Pkw’s sind in Schwebe.

Sowohl die Arbeiterkammer (AK) als auch der Verbraucherschutzverein (VSV) bekräftigten am heutigen Jahrestag ihre dringenden Forderungen an Österreichs Regierung, vor allem an Bundesministerin Gewessler von den Grünen, die gleichzeitig Umwelt- und Verkehrsministerin ist.

Die Arbeiterkammer verlangt
von der österreichischen Regierung

unsinnige und rechtswidrige Software-Updates zu stoppen und die Zulassung der manipulierten Diesel-PKWs durch deutsche Behörden zu hinterfragen. Letzteres geht nur über ein Typengenehmigungsverfahren bei der EU-Kommission. Stellt sie einen Mangel fest, muss Deutschland reagieren – und betrogene Käufer und Käuferinnen haben rechtlich etwas in der Hand. Konkret fordert die Arbeiterkammer:

  1. Autos tatsächlich nachrüsten zu lassen: Die Softwareupdates waren eine für die Hersteller günstige Augenauswischerei. Österreich sollte sie verpflichten, die Autos mit tatsächlich wirksamen Abgasvorrichtungen nachzurüsten – selbstverständlich auf ihre Kosten. Wo das technisch nicht möglich ist und die PKWs stillgelegt werden müssen, muss auch das auf Kosten der Hersteller geschehen.
     
  2. Abgaswerte zu prüfen und öffentlich machen:
    Die Marktüberwachungsbehörden sollten Abgasüberprüfungen durchführen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dann können PKW-Besitzer:innen diese gegenüber den Herstellern nützen.
     
  3. Verbandsklagen endlich einzuführen: Die Millionen geschädigten Käufer:innen müssen sich rasch und unkompliziert an Klagen beteiligen können. Eine EU-Richtlinie ermöglicht solche Verbandsklagen, aber Österreich setzt sie seit langem nicht um. Jetzt wird es Zeit, dies zu tun, so die AK.
     
  4. Strafen zu verhängen: Wir haben es mit dem größten Umweltskandal unserer Zeit zu tun, aber strafrechtliche Konsequenzen gab es bisher nicht. Die Behörden müssen Strafen gemäß Kraftfahrzeuggesetz verhängen.

In dieselbe Kerbe schlägt Dr. Peter Kolba,
Gründer und Chefjurist des Verbraucherschutzvereins (VSV).

„Der Diesel-Skandal hat wesentlich dazu beigetragen, dass tausende Menschen wegen der oft 40-fach überhöhten Stickoxid-Gase (NOx) verstorben sind bzw erkrankten. Doch in Europa gibt es bis heute keine effektive Sammelklage, wie etwa in den USA. Solange man den Unrechtsgewinn bei den Unternehmen nicht wirksam abschöpft, fehlt jede General- und Spezialprävention.“

Daher unterstützt der VSV weiterhin risikolose (prozessfinanzierte) Klagen gegen Dieselhersteller. 600 Klagen unterstützte der VSV bereits gegen VW. Davon wurden einige verglichen, in vielen wird VW derzeit am laufenden Band verurteilt, berichtet der VSV. Hier wurde auf Rückabwicklung geklagt: Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Kaufpreises. Da die Nutzungsentschädigung – als lineare Abschreibung des Kaufpreises – mit jedem gefahrenen Kilometer den Schadenersatz mindert, setzt VW auch hier alles daran, die Verfahren zu verzögern.

Bei der Forderung, die EU Richtlinie zu Verbandsklagen (Sammelklagen) endlich umzusetzten, legt Kolba noch einen Zahn zu:

„Wir hoffen, dass die EU-Kommission nun rasch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleitet, denn sonst gilt in Österreich weiter: Unrecht darf sich lohnen.”