VW: Höchstgericht beflügelt Kläger
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) klärte in der heutigen Verhandlung, dass VW seine Kunden sittenwidrig geschädigt und daher Schadenersatz zu leisten habe. Das Urteil der Höchstrichter, das in ein paar Monaten vorliegen wird, beflügelt alle, die VW in Deutschland geklagt haben oder klagen werden. Darunter auch Österreicher und Südtiroler, die mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) dort klagen. Wermutstropfen: VW darf Nutzungsgeld kassieren, das den Schadenersatz mindert. (Fortsetzung) Viereinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Dieselskandal…