335.000 VW Diesler von Stilllegung bedroht

Haben Sie im Jahr 2011 einen VW Golf mit Dieselantrieb als Neuwagen gekauft? Dann ist ihr Fahrzeug von der Stilllegung bedroht, sodass sie weder damit fahren noch es verkaufen können. Dass Sie ihr Auto zum Software-Update gebracht haben, spielt keine Rolle.

Denn laut dem jüngsten Urteil des deutschen Verwaltungsgerichts Schleswig (VG) sind diese Software-Updates rechtswidrig, auch wenn sie von der deutschen Zulassungsbehörde genehmigt worden sind.

Falls dieses Urteil rechtskräftig wird, sind in Österreich 335.000 Dieselfahrzeuge von der Stilllegung bedroht. Es ist damit zu rechnen, dass gegen das Urteil Revision eingelegt wird.

Es handelt sich um Dieselautos der Marken VW, Seat und VW, nicht aber von Skoda. Diese Autos wurden zwischen 2016 bis Mitte 2017 vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zum Sofware-Update zurückgerufen.

Es sind die Dieselautos mit dem Betrugsmotor EA 189 mit Hubräumen 1,2 l, 1,6 l und 2 l, also nicht also nicht die später zurückgerufenen großen 3 und 4 Liter von VW, Audi und Porsche.

Die betroffenen Autos wurden zwischen 2009 und 2014 gebaut (Baujahre) und zwischen Jänner 2011 und August 2015 als Neufahrzeuge verkauft. Sie gehören zur Abgasnorm Euro 5, die einen Grenzwert für NOX von 189 mg/km vorsieht.Die Autos sind damit maximal 9 bis 15 Jahre alt.

Laut Rückrufstatistik von Österreich (siehe Tabelle 4.1-1 auf Seite 50 in der AK Studie Dieselskandal ein Update) wurden in Österreich 335.761 Fahrzeuge der Marken VW, Seat und Audi zurückgerufen, davon haben 312.383 das Udpate aufgespielt und 23.378 nicht.

Konkret umfasst das Urteil des VG Schleswig 62 verschiedene Modelle des VW Konzerns. Im ersten Urteil (vor einem Jahr) war bereits die Freigabe zum Software-Update des VW Golf Plus vom VG Schleswig als rechtswidrig eingestuft worden Insgesamt sind also 63 Modelle direkt vom VG Schleswig als rechtswidrig befunden worden.

Es handelt sich um folgende Modelle, wie aus dem Protokoll der Verhandlung zu entnehmen ist

Die direkt beanstandeten 63 Modelle sind:

Audi: Q3, A1, A3, A4, A5, A6

(Potential auch noch Q5, insgesamt 89.226 zurückgerufene Fahrzeuge in Österreich)

Seat: Altea, Ibiza, Leon

(Potential auch noch Alhambra, Toledo insgesamt 30.672 zurückgerufene Fahrzeuge in Österreich)

VW: Golf Plus, Golf, Golf Cabrio, Caddy, Tiguan, Passat, Passat CC, Passat Variant, Golf Variant , Polo, Beetle, Jetta, Scirocco, Touran, Eos

( Potential auch noch Sharan, Tourer, Amarok insgesamt 215.863 Stück)

Das Urteil des VG Schleswig fordert das KBA dazu auf, diese Autos auf Kosten der Hersteller stillzulegen oder mit einer Hardsware-Nachrüstung zu sanieren.

Stillegen heisst, man kann mit ihnen nicht fahren und sie auch nicht verkaufen.

Hardware-Nachrüstung bedeutet, sie auf den Stand der Abgasnorm Euro 6d zu bringen, die heute gilt, also einen Grenzwert für Stickoxid von 80 mg/km einhalten. Das ist bei vielen Autos technisch gar nicht möglich.