Aufgelegter Elfer: OGH Urteil gegen Fiat Wohnmobile

Die erfolgreiche Abgasklage gegen Fiat (genauer: FCA Italy S.p.A.) wegen eines Wohnmobils mit dem Fahrgestell „Fiat Ducato“ ist ein aufgelegter Elfmeter für weitere Klagen in Österreich. Denn Rechtsanwalt Mag. Michael Poduschka, der diese Klage bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich durchgekämpft hat, ist sich im Interview mit mir sicher: „Wohnmobilbesitzer können noch immer klagen, noch ist nichts verjährt.

Mag. Michael Poduschka

Wie der „Kurier“ als erster berichtete, sprach der OGH einem österreichischem Ehepaar 6.100 Euro Schadenersatz (10% vom Kaufpreis) für ihr Wohnmobil zu, das auf dem Fahrgestell „Fiat Ducato“ aufgebaut ist.

Der Grund:

die Abgasreinigung wird bei diesen Autos nach 22 Minuten Fahrtzeit drastisch reduziert, sodass es horrende Mengen gesundheitsschädliches Abgas (NOX) ausstösst.

Selbst in dieser kurzen Zeit funktioniert die Abgasreinigung nur dann voll, wenn es draußen mehr als 20 Grad Celsius hat. Dazu Rechtsanwalt Mag. Michael Poduschka: „Diese zeitabhängige Abschalteinrichtung ist eine völlige neue Dimension des Abgasbetruges.“

Schon die deutsche Zulassungsbehörde (KBA) sah in diesem bewussten Einbau einer solchen Zeituhr eine unzulässige Abschaltvorrichtung. Der OGH lässt das Argument von Fiat nicht gelten, dass es sich um einen Rechtsirrtum gehandelt habe.

Besonders raffiniert: diese Zeituhr funktioniert bei diesen Fiat-Modellen nicht nur im realen Straßenbetrieb, sondern auch beim Zulassungsverfahren auf dem Prüfstand. Da das Prüfverfahren aber nur 20 Minuten dauert, fällt der Schwindel dort nicht auf.

Der Ducato als Untergestell für Wohnmobile ist in Europa sehr beliebt, rund zwei Drittel fahren mit diesem Fahrgestell und Motor, selbst wenn dies an den Wohnmobilen von außen oft nicht sichtbar ist. Diese Wohnmobile sind mit Markennamen wie Cathargo, Hymer, Dethleffs, Knaus oder aber auch Fiat unterwegs. 

Achtung:

Nicht alle Modelle sind manipuliert, sondern jene, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden und der Abgasnorm Euro 5 oder 6 unterliegen. Diese Baujahre sind die Grundvoraussetzung für eine Klage.

Zwei Möglichkeiten der Klagen gibt es, informiert Anwalt Poduschka: Wer das Fahrzeug vor weniger als zwei Jahren von einem Händler gekauft hat, kann den Händler klagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ducato beim Händler als Gebrauchtwagen gekauft wurde, Hauptsache das Baujahr stimmt. Liegt der Kauf schon länger zurück, kann man nur mehr den Hersteller klagen, wie im erfolgreichen Fall des österreichischen Ehepaares. Also FCA Italy S.p.A., das heute zu Stellantis gehört. Die Verjährung beträgt 3 Jahre ab der definitiven Kenntnis, dass das Wohnmobil betroffen ist. Eine endgültige Auskunft kann ein spezialisierter Anwalt geben.

Dazu zwei Tipps: 

Erstens: Bei Wohnmobilen ist viel Geld zu holen, Klagen zahlen sich finanziell aus, weil diese gefragten Freizeitautos teuer sind.  Der Schadenersatz kann durchaus höher sei als die 10 Prozent in unserem Beispiel. „20 oder auch 30 % Schadenersatz sind durchaus drin, wie weitere Beispiele zeigen, die wir bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten haben“, sagt Poduschka. Statt 6.100 Euro könnten es auch 18.000 Euro Schadenersatz sein.

Zweitens: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist bei Klagen besser dran und muss keine zusätzlichen Kosten und Risiken eingehen. Alternativ könnte man auch die Hilfe von Verbraucherschutzorganisationen in Anspruch nehmen, soweit sie einen Prozessfinanzierer aufstellen können, der Kosten und Risiken übernimmt. Allerdings muss ein Teil des erstrittenen Schadenersatzes (oft bis zu einem Drittel) dem Prozessfinanzierern abgetreten werden. Zur Zeit gibt es allerdings keine Prozessfinanzierer oder Verbraucherschutzorganisationen, die Wohnmobilbesitzer unterstützen bzw. Klagen finanzieren. 

Ein Blick in den Rückspiegel zeigt:

schon im Dezember 2020 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unter Führung von Dr. Axel Friedrich mit eigenen Messungen nachgewiesen, dass Fiat Ducatos (EU 5 und EU 6) im Schnitt 1.926 bis 2.779 mg/km am gesundheitsschädlichen NOX ausstoßen, das 7 bis 15 fache des erlaubten Grenzwertes für diese leichten Nutzfahrzeuge der Abgasklasse Euro 5 (280 mg/km) und Euro 6 (125 mg/km).

Das erste Urteil des OGH zum Fiat Ducato erging bereits vor mehr als einem Jahr (30 % bestätigt).