Unglaubliche 108 Milliarden Euro Gewinn (nach Steuern) hat der VW Konzern in den letzten zehn Jahren angehäuft, davon 15,4 Milliarden Euro allein im vergangenen angeblichen Krisenjahr 2021! Der super-reiche Konzern denkt dennoch nicht im entferntesten daran, seinen österreichischen Kunden endlich einen Vergleich für Betrugsdiesel anzubieten, obwohl 10.000 mit Hilfe des Vereins für Konsumenten-information (VKI) 2018 vor Gericht gezogen sind. Ein Verhandlungstermin am Handelsgericht Wien wurde nun auf Herbst verschoben. Betroffene wie ich werden bereits vier Jahre zum Narren hingehalten.
Als Grund gibt der VKI in einer Information an die Geschädigten an, dass vom Gericht bestellte Sachverständige ist erkrankt sei. Als Betroffene ist für mich nachvollziehbar, wieso die Krankheit eines Sachverständigten ein Verfahren in die Länge ziehen kann. Denn Sachverständigten-Gutachten werden ja schriftlich abgeliefert! Es handelt sich außerdem um lauter „lupenreine“ Betrugsautos mit dem Entwicklungsmotor EA 189, die vor dem 22. September 2015 auf den Markt gekommen sind. Dass der Konzern bei den Marken Skoda, VW, Audi und Seat betrogen hat, steht zweifelsfrei fest und ist sowohl durch Urteile des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) und des Europopäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt worden. Es geht hier also nicht um komplizierte Zweifelsfälle!!
In Staaten wie Deutschland hat sich VW schon vor zwei Jahren zu einem Vergleich mit 235.000 Sammelklägern durchgerungen. Davon sind österreichische Teilnehmer ausgeschlossen worden, obwohl es sich um genau dieselben Autos mit Betrugsmotor handelte. Allerdings haben es Hunderte von Österreichern mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) geschafft, Tausende Euro Schadenersatz zu erstreiten. Allerdings mussten sie den Konzern in Deutschland individuell klagen und – um kein weiteres Risiko einzugehen – einen Prozessfinanzierer dazwischenschalten, der bis zu 35% des erstrittenen Schadenersatzes einbehielt.
In Österreich laufen insgesamt 16 Sammelverfahren gegen VW. Bisher noch ohne Ergebnis, obwohl die damals türkis-schwarze Regierung und die Arbeiterkammer den Betroffen den Rücken stärkte. Die aktuell für Rückrufe zuständige grüne Bundesministerin Gewessler kratzt das alles nicht.
Die Richterin am Handelsgericht in Wien plant laut Informationen des VKI, das vom erkrankten Sachverständigen im Parallelverfahren am Landesgericht (LG) Feldkirch erstellte Gutachten auch in ihrem Verfahren als Grundlage heranziehen. Ob dies Sinn macht, könne erst nach der Ende Juni angesetzten Verhandlung am LG Feldkirch entschieden werden, bei der das Gutachten gemeinsam mit den Parteien (VKI und VW) zu erörtern ist, so der VKI