„Natürlich sammeln wir weiter!“, betont Mag. Ulrike Wolf vom Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI). „Der von VW angekündigte Verjährungsverzicht löst das Grundproblem nicht, sondern verschafft mehr Zeit für Klagen.” Für Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser (dkp) ist diese Verzichtserklärung von VW obendrein viel zu vage ausgefallen: „Es wird zu klären sein, was genau VW mit dieser Erklärung gemeint hat, denn Gewährleistungsansprüche hat man nicht gegen den Hersteller, sondern gegen jenen Kfz-Händler, bei dem das Auto gekauft wurde“. Daher, so der Anwalt, „ist unsere Klage vorerst keineswegs obsolet, die wir für einen Mandanten eingebracht haben.“ Eine klare, eigenständige Lösung für Österreich muss her. (Fortsetzung)
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