Der Verbraucherschutzverein (VSV) machts möglich und gibt 300.000 österreichischen Dieselkäufern eine letzte Chance, VW zu klagen, ohne ein Risiko einzugehen.
Ein „historischer Moment“, sagt VSV Vorsitzende Daniela Holzinger, denn später könnten Ansprüche verjähren.
Das Beste: man muss das Auto gar nicht mehr selbst besitzen und kann sich dennoch 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von VW als Schadenersatz holen, also 1.300 bis 4000 Euro bei einem durchschnittlich teuren Auto.
Auch wer das Auto als Gebrauchten gekauft oder nur geleast hat, kann mittun (außer man hat die Porschebank als Leasinggeber). Es genügt, sich bei www.dieselanspruch.at zu melden und die nötigen Papiere hochzuladen.
„Wer nix macht, hat entweder zuviel Geld oder will seine Ansprüche nicht verfolgen“, findet Rechtsanwalt Eric Breiteneder, der die Abhilfeklage beim Handelsgericht Wien einbringt.
Doch welche Dieselautos und Automodells genau betriffts?
Alle Dieselautos der Marken VW, Seat, Skoda und Audi, die zwischen 2008 und 2015 erstmals in Österreich zugelassen worden sind. Bitte nachschauen im gelben Zulassungsschein unter dem Buchstaben „B“ Erstmalige Zulassung: da steht ein genaues Datum. Wenn dieses zwischen 2008 und 2015 liegt, ist man dabei. Es handelt sich um die beliebtesten Automodelle, die in Österreich verkauft werden.
VW: Golf, Golf Plus, Golf Variant, Passat, Tiguan, Polo, Scirocco, Jetta, Touran, CC, Eos, Beetle, Sharan, aber auch leichte Nutzfahrzeuge wie Amarok, Caddy
Seat: Exeo, Leon, Ibiza, Altea, Alhambra, Toledo
Skoda: Superb, Octavia, Yeti, Fabia, Rapid
Audi: A1,A3,A4, A5, A6, Q3, Q5
Es sind genau jene Autos, die im September 2015 vom VW Dieselskandal betroffen waren und deswegen auch amtlich zum Software-Update in die Werkstätten zurückgerufen wurden. Damals waren in Österreich genau 383.304 Dieselfahrzeuge betroffen (Statistik Konsumentenschutzministerium) In diesen Autos mit dem Betrugsmotor EA 189 war mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut.
Sie sorgte dafür, dass das System zur Senkung des schädlichen Abgases beim Fahren stets ausgeschaltet wurde, während es im Testlabor (bei der Typengenehmigung) eingeschaltet blieb. Diese Diesler waren und sind reine Drecksschleudern, die den gesetzliche vorgeschriebenen Maximalwert dieses schädlichen Abgases nach wie vor um ein Vielfaches übersteigen.
Die Höchstgerichte in Europa und Österreich haben inzwischen klar geurteilt: diesen Kunden wurde ein Auto verkauft, das von vornherein einen Mangel aufwies. Die Kunden bekamen nicht, wofür sie zahlten. Dieser Mangel wurde mit dem Software-Update auch nicht beseitigt, befanden die Höchstrichter. Deswegen steht den Käufern dieser Autos ein Schadenersatz zu.
Wie lange hat man Zeit, sich der Abhilfeklage des VSV anzuschließen?
Wahrscheinlich drei Monate, aber längstens bis Jahresende. 1.500 Teilnehmer gibt es bereits beim VSV, der bereits 600 Österreichern geholfen hatte, VW in Deutschland individuell und erfolgreich zu klagen.
Warum macht der VSV diese Klage erst jetzt?
Weil im Gefolge des Dieselskandals in Europa die Möglichkeiten für Sammelklagen zugunsten der Verbraucher geändert wurden und der VSV es geschafft hat, auf die Liste jener zu kommen, die berechtigt sind, solche Abhilfeklagen einzubringen, so VSV-Gründer Peter Kolba, der über diesen gestärkten Status des VSV sicht- und hörbar zufrieden ist.
Was ist der Wermutstropfen dabei?
37,5% von dem, was man als Schadenersatz bekommt, muss man an den Prozessfinanzierer abliefern, der ja alle Kosten und Risiken übernimmt.
Das Urteil der Höchstgerichte in Europa und Österreich ist inzwischen klar. Damit waren diese Fahrzeuge von vornherein mangelhaft, die Kunden haben nicht das gekriegt, wofür sie gezahlt haben und deswegen steht ihnen Schadenersatz zu. Punkt.