VKI zu VW Klagen: 10 % Schadenersatz in Sicht

Dass der 9. Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) sein früheres Urteil gedreht hat und jetzt auch bei jenen Klägern, die ihren VW Diesel weiterverkauft haben, von berechtigten Schadenersatz ausgeht, ist aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) als positiv anzusehen.

Es sind zwar noch vereinzelte Rechtsfragen zu klären, aber langsam pendeln sich die Gerichte auf einen Schadenersatz von jedenfalls 10 Prozent ein. Aus unserer Sicht müsste der Schadenersatz im oberen Bereich des vom OGH vorgegebenen Ermessensspielraums zwischen 5 und 15 Prozent zugesprochen werden”, zeigt sich Mag. Stefan Schreiner im Gespräch mit mir verhalten optimistisch.

Schreiner (Foto, Fotocredit: A.Konstantinoudi/VKI) ist als Leiter der Abteilung Aktionen auch für die VKI Sammelklagen für zirka 10.000 Betroffene zuständig, nachdem Mag. Thomas Hirmke ins Sozialministerium und Mag. Ulrike Wolf in die Pension gewechselt sind.

“Objektiv abstrakter” Schaden

In seinem jüngsten Urteil hat der OGH klargestellt, dass schon beim Kauf der manipulierten VW Dieselautos mit dem EA 189 Motor ein „objektiv abstrakter“ Schaden entstanden ist, wofür den Käufern Schadenersatz zusteht. Daher spielt es keine Rolle, ob und zu welchem Preis das Auto inzwischen weiterverkauft wurde.

In einem gesonderten Urteil hat der OGH auch bestätigt, dass von diesem Schadenersatz auch nicht die gefahrenen Kilometer abgezogen werden könne, fügt Mag. Schreiner hinzu. Denn bei einer „objektiv abstrakten“ Schadensberechnung könne es laut OGH eine Vorteilsanrechnung nur geben, wenn der Vorteil am beschädigten Gut selbst entstanden sei. Das sei bei EA 189 Fahrzeugen, die jahrelang gefahren wurden, nicht der Fall, so der OGH

5 oder 15%

Klar ist auch, dass sich der Schadenersatz bei einer Schätzung durch das Gericht zwischen 5 und 15 Prozent des Ankaufpreises bewegen wird. Offen sind die Parameter dafür, wann der niedrigere Prozentsatz von 5 oder der höhere Prozentsatz von 15 Prozent zum Zug kommt.

Rein rechnerisch läge ein Schadenersatz von 10 Prozent, wie ihn kürzlich die Richterin des Wiener Handelsgerichts in den Raum gestellt hatte, genau in der Mitte.

Die Rede ist hier von den manipulierten VW Dieselautos mit dem EA 189 Motor, um die es bei den VKI Sammelklagen ausschließlich geht, also um VW, Seat, Skoda und Audi mit höchstens 2 Liter Zylindermotoren, die zwischen 2009 und 2014 gebaut und bis 2015 als Neuwagen wurden, also jetzt 15 bis 10 Jahre alt sind.

Bestätigung
manipuliertes Auto

Offen sind zwei weitere Punkte in diesen anhängigen Verfahren: die Bestätigung, dass man ein manipuliertes Auto nicht gekauft hätte und die Frage, wie der Schadenersatz bei Leasing-Autos aussieht. Als formale Voraussetzung für Schadenersatz müssten die geschädigten Autokäufer laut OGH dem Gericht gegenüber bestätigen, dass sie das manipulierte Auto nicht gekauft hätten, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten.

Theoretisch müsste also jeder der 10.000 betroffenen Kläger persönlich vor Gericht erscheinen und von den Richtern befragt werden. Diesen gigantischen Aufwand möchten sich alle Seiten ersparen, nach einer pragmatischen Lösung wird noch gesucht.

Leasing-Autos

Der zweite offene Punkt ist die Handhabung von Leasingautos. In die VKI Sammelklagen wurden ausschließlich Autos mit echtem Finanzierungsleasing aufgenommen. D.h. diese Autos wurden nach Ablauf des Leasings von den Leasingnehmern gekauft und sind noch vor Klageinbringung in deren Besitz übergegangen. Wegen der Manipulation wurden zu hohe Leasingraten und ein zu hoher Restwert bezahlt. Zu diesem Punkt hat sich der OGH bis dato noch nicht geäußert.