VW Skandal: Was Leichtfried will, geht nicht

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Der Reihe nach: Mit Datum vom 20.7.2017 schreibt das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Halter eines manipulierten VW Amarok, der nicht zum Update gefahren ist, einen Brief, den mir Rechtsanwalt Krauskopf zeigt. Darin droht das KBA damit, dass es zum 28.8.2017 die Daten des Amarok an die örtliche Zulassungsbehörde übermitteln werde. „Diese kann daraufhin die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, gem. §5 Abs.1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in eigener Zuständigkeit veranlassen. Solche Maßnahmen sind zudem in der Regel gebührenpflichtig“, schreibt das KBA wortwörtlich.

Um das zu vermeiden, „wird dringend empfohlen, an der Ihr Fahrzeug betreffenden Rückrufaktion sehr zeitnah teilzunehmen“.

Für Rechtsanwalt Krauskopf, der in Österreich mehrere Verfahren gegen VW betreut, ist die Argumentation der deutschen Behörde rechtlich schlüssig. „Die Typengenehmigung für die manipulierten Fahrzeuge des VW-Konzerns wurde von der deutschen Behörde für ganz Europa erteilt, also auch für Österreich. Nach Auffliegen der Manipulationen hat diese Behörde, das KBA, die Entfernung der illegalen Software im Zuge eines gesetzlichen Rückrufs verfügt. Wer diese Bedingung nicht erfüllt und nicht in die Werkstätte zum Software-Update fährt, verliert die Zulassung, da das konkrete Fahrzeug ohne Update nicht mit dem ursprünglich genehmigten Fahrzeugtyp übereinstimmt.“

Diesen rechtlichen Zusammenhängen kann sich auch ein österreichischer Minister nicht entziehen. „Gerade ein Regierungsvertreter kann und darf nicht zuschauen, wenn ihm Gesetzesbrüche bekannt werden“, sagt Krauskopf. „Das ist wie bei einem Polizisten. Der kann auch nicht zuschauen, wenn vor seinen Augen einer bei Rot über die Kreuzung fährt“.

Am 1. August 2017 verteilte Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried via  ORF-TV die eingangs erwähnte Beruhigungspille. Was nun?

Offensichtlich geht es dem Minister darum, die heiße Kartoffel bis nach den Wahlen hinauszuschieben, wo es ihn in dieser Funktion vielleicht nicht mehr gibt. Dazu passt, dass er auch die Durchführung nationaler Abgas-Straßentests weit in den Herbst hinein verschiebt. Diese im November für Frühjahr angekündigten Tests müssten zuvor ausgeschrieben werden, heißt es plötzlich.