Als Betroffene erwarte ich mir – im 7. Jahr VW Dieselskandal! – eine zügige Umsetzung durch den Obersten Gerichtshof (OGH), sodass alle anhängigen Verfahren gegen VW wegen des Betrugsmotors EA 189 rasch zugunsten der Kläger beendet werden, darunter die 10.000 VKI Sammelklagen. Ebenso erwarte ich mir eine Initiative der grünen Verkehrsministerin, um – dort wo es Sinn macht – die Autos mit Hardware-Nachrüstungen umweltfreundlicher zu machen! Endlich! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die sog. Thermofenster als illegal verurteilt, bei denen die Abgasreinigung von Dieselautos bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teil des Jahres verringert wird. Es handelt sich um keine geringfügige Vertragswidrigkeit, eine Auflösung des Kaufs ist daher grundsätzlich nicht ausgeschlossen, so die Große Kammer des EuGH in seinem heute verkündeten Urteil, das durch Anfragen aus Österreich ins Rollen kam – mit Michael Poduschka als federführender Anwalt- auf ganz Europa ausstrahlt.
Für Hochspannung in ganz Europa sorgt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die sogenannten “Thermofernster”, das am Donnerstag 14. Juli veröffentlicht wird. Es ist das erste Urteil des EuGH zu diesem Thema, für österreichische Gerichte bindend ist und kam auf Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) zustande. Im Kern geht es darum, ob den Käufern Schadenersatz für Dieselautos zusteht, deren Abgasreinigung nur bei bestimmten Außentemperaturen voll funktioniert (zwischen 15 und 33 Grad), selbst wenn diese Autos eine aufrechte Typengenehmigung und ein Software-Update hinter sich haben. “Ich bin optimistisch, dass die große Kammer des EuGH diese Thermofenster als unzulässig einstuft, wie zuvor schon Generalanwalt Rantos” meint dazu Rechtsanwalt Michael Poduschka, der mit zwei Fällen die Sache ins Rollen gebracht hat.
Unglaublich, aber wahr. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deckte unter Leitung von Dr. Axel Friedrich auf, dass noch immer Millionen von Autos aus dem VW Konzern, Mercedes und Fiat illegal hohe Abgaswerte aufweisen – bis zum 16-fachen des erlaubten Grenzwertes. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kritisiert die Duldung dieser rechtswidrigen Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen und bekräftigt die Forderung an die deutsche Regierung, diese Autos zurückzurufen und zu einer Hardware-Nachrüstung zu verpflichten. Die DUH kritisiert auch einen Plug-in-Hybrid von BMW, dessen realer CO2 Ausstoß um 536% über den offiziell genannten Wert liegt!
Wasser auf den Mühlen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass EU-Generalanwalt Rantos die sog. „Betrugsfenster“ (Thermofenster) bei Diesel-Autos als illegal eingestuft hat. Konkret lässt die DUH über ihren Anwalt Remo Klinger (Foto) vor dem Europäischen Gericht in einem eigenen Verfahren klären, ob auch jene Autos ihre Typengenehmigungen verlieren, deren Thermofenster von der deutschen Zulassungsbehörde genehmigt worden sind. Wenn ja, wären Millionen VW Autos in ganz Europa illegal unterwegs, die ein Software-Update hinter sich haben!
Ein doppelter „“Booster“ für österreichische Mercedes-Kläger kommt von EU Generalanwalt. Der hat am 2. Juni 2022 festgestellt hat, dass Dieselabgas-Klägern Schadenersatz zusteht und dass auch alle „Thermofenster“ illegal sind. Das ist ein echter Booster für Mercedes-Käufer, weil dieser Konzern die Illegalität seiner eingebauten „Thermofenster“ stets bestritten hatte. Und es ist ein doppelter Booster für österreichische Mercedes-Käufer, weil ihnen der Verbraucherschutzverein (VSV) aktuell die Chance bietet, risiko- und kostenlos in Deutschland zu klagen. Freilich müssen die Schlussanträge von EU-Generalanwalt Rantos noch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt werden. Das stufe ich aufgrund der bisherigen EuGH-Urteile in der Abgassache als ziemlich wahrscheinlich ein, kann aber noch bis Jahresende dauern.
Im verflixten 7. Jahr nach dem Abgasskandal: „Der EU-Generalanwalt hat deutlich gemacht, dass das Unionsrecht auch die einzelnen Autokäufer schützt und ihnen daher Schadenersatz durch die Hersteller zusteht“, freut sich Dr. Axel Friedrich, über die soeben bekanntgewordene Schlussanträge des EU-Generalanwalt Athanasios Rantos in Sachen Abgasskandal. Wie dieser Schadenersatz aussieht, sei zwar Sache der nationalen Gerichte, aber der Schadenersatz müsse „effektiv“ sein, sprich die Kläger dürfen nicht leer ausgehen, sich aber auch nicht bereichern. Einmal mehr machte Santos klar, dass auch die sog. Thermofenster (eigentlich: Betrugsfenster) unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Falle Mercedes Benz – durch Fahrlässigkeit zustande gekommen sind (bei der Auslegung der EU-Normen) und nicht in betrügerischer Absicht durch eine eigens eingebaute Umschaltlogik wie bei VW. Bis Ende des Jahres müssen sich Diesel-Geschädigte wohl noch gedulden, ob der EU-Gerichtshof sich den Ansichten seines Generalanwaltes anschließt, was meistens der Fall ist.
„Es ist nicht einzusehen, dass Güter des täglichen Lebens vom Handeln der Spekulanten abgängig gemacht werden“, betonte der kürzlich in Pension gegangene Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner im Klub der Wirtschaftspublizisten, siehe auch im „Kurier“. Er spricht mir aus der Seele, siehe dazu mein Gastkommentar im Kurier. Das, was sich bei Strom und Sprit derzeit abspiele sei kein Wettbewerb, ist er als Wettbewerbsexperte überzeugt, der seit 15 Jahren erfolgreich die BWB geleitet hat. Er sieht gleich mehrere Möglichkeiten, dagegen vor zu gehen.
Unglaubliche 108 Milliarden Euro Gewinn (nach Steuern) hat der VW Konzern in den letzten zehn Jahren angehäuft, davon 15,4 Milliarden Euro allein im vergangenen angeblichen Krisenjahr 2021! Der super-reiche Konzern denkt dennoch nicht im entferntesten daran, seinen österreichischen Kunden endlich einen Vergleich für Betrugsdiesel anzubieten, obwohl 10.000 mit Hilfe des Vereins für Konsumenten-information (VKI) 2018 vor Gericht gezogen sind. Ein Verhandlungstermin am Handelsgericht Wien wurde nun auf Herbst verschoben. Betroffene wie ich werden bereits vier Jahre zum Narren hingehalten.
Unbestritten: die enorme Teuerungswelle soll für alle abgefedert werden, die sich jetzt schon schwer tun, bis zum Monatsletzten durchzuhalten. Unbestritten: die gigantischen Preissprünge bei Sprit und Strom haben eine weitere enorme Teuerungswelle ausgelöst, die uns alle betrifft, mehr oder weniger, früher oder später. Völlig ungenügend ist es daher, lediglich die Folgen der Teuerung zu bekämpfen. Unbedingt notwendig ist es, das Teuerungsproblem an der Wurzel zu packen, vor allem bei Strom und Sprit.
Ein selten klares Urteil fällte das Landgericht Dessau-Roßlau gegen ein abgasmanipuliertes FIAT Wohnmobil. Richterin Eisenträger verurteilte Fiat Chrysler Italien (FCA Italy) am 14.4.2022 dazu, dem Käufer eines „Knaus Tabbert Wohnmobils“ 42.964 Euro plus Zinsen zu zahlen. Das von der Rechtsanwaltskanzlei von Rueden erwirkte Urteil lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig und lässt wohl auch viele österreichische Camper und Caravan-Liebhaber hoffen, die ebenso wie das verurteilte Fahrzeug einen Fiat Ducato als Basisfahrzeug haben. Es geht um ein im Sommer 2018 gekauftes Wohnmobil – lange nach Auffliegen des VW Dieselskandals !