Auch in Deutschland verjährt VW Skandal für Österreicher nicht

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Der VW Skandal verjährt in Österreich erst nach 30 Jahren, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt festgelegt. “Auch vor deutschen Gerichten gilt für österreichische Kläger diese 30jährige Frist”, ergänzt der deutsche Vertrauensanwalt des Verbraucherschutzvereins (VSV), André Tittel aufgrund eines nagelneuen Rechtsgutachtens, das dem Landgericht Braunschweig vorliegt. Demnach gilt für österreichische Kläger in Deutschland nicht nur die 30jährige Verjährungsfrist, sondern ihnen winken auch noch satte Zinsen, sofern sie beim damaligen Autokauf Kredite laufen hatten. “Allen 340.000 VW-Geschädigten, die bisher nichts unternommen haben, bietet der VSV die Chance, VW in Deutschland risiko- und kostenlos zu klagen”, informiert VSV-Obmann Dr. Peter Kolba.
Diesel-Skandal Volkswagen, Audi, SEAT… – Verbraucherschutzverein

Ihnen bietet der Verbraucherschutzverein die einmalige Chance, VW ebenfalls in Deutschland zu klagen, mit Hilfe eines Prozessfinanzierers risiko- und kostenlos.

Die neue Trümpfe am schnellsten ausspielen können jene 500 Österreicher, deren Klagen Rechtsanwalt Tittel beim Landgericht Braunschweig bereits eingebracht hatte und die bis zum Vorliegen des Gutachtens auf Eis gelegt waren: „Ich hoffe, dass diese Klagen jetzt zügig erledigt werden. Eine Verzögerungstaktik durch VW hätte wenig Sinn, denn in diesen Fällen gibt es ja Prozess-Zinsen, die seit Einreichung der Klage anfallen “, ist Rechtsanwalt Tittel überzeugt.

Wer VW noch klagen möchte, sollte das möglichst rasch machen. Denn auch in diesen Fällen wird vom erstrittenen Schadenersatz ein Nutzungsentgelt für jeden gefahrenen Kilometer abgezogen. Je weiter man fährt, desto mehr schmilzt der Schadenersatz, bei über 200.000 Kilometern sogar auf Null. Wer gleichzeitig mit dem Autokauf einen Kredit laufen hat, bekommt Zinsen bis ins Jahr des Kaufes zurück und kann trotz vieler Kilometer noch gut aussteigen. Spannendes Detail: Nach Ansicht des Gutachters muss man den Kredit gar nicht speziell wegen des Autos aufgenommen haben, sondern auch für andere Zwecke. Durch den Autokauf hätte man die anderen Kredite nicht zurückzahlen können, lautet das Argument. Der deutsche VSV-Vertrauensanwalt geht davon aus, dass das Gutachten auch für andere deutsche Gerichte gilt, die VW-Fälle aus Österreich verhandeln.

Es geht um Diesel-Autos der Marken VW, Seat, Skoda und Audi, die zwischen 2009 und 2015 in Österreich gekauft und einen Hubraum von 1,2 l; 1,6 l; 2,0 l haben.

VW (PKW  1,6 und 2 Liter)

Beetle

Eos

Golf, Golf Plus, Golf Variant

Jetta

Passat, Passat CC

Polo (1,2 Liter)

Scirocco

Sharan

Tiguan

Touran

VW (Nutzfahrzeuge 1,6 und 2 Liter)

Amarok

Caddy

SEAT (1,6 und 2 Liter)

Alhambra

Altea

Exeo

Ibiza

Leon

Toledo

SKODA (1,6 und 2 Liter)

Fabia

Octavia, Octavia II

Rapid

Superb

Yeti

AUDI (1,6 und 2 Liter)

A1

A3

A4

A5

A6

Q5

TT

Dazu muss man wissen: damit man ohne zusätzliches Risiko und zusätzliche Kosten klagen kann, wird ein Prozessfinanzierer eingeschaltet, der sich bis zu 35% des erstrittenen Schadenersatzes einbehält. Abgezogen werden auch die gefahrenen Kilometer. Für ein Auto mit 200.000 km wird sich eine Klage nicht lohnen, außer man hatte damals beim Autokauf einen Kredit aufgenommen.