So funktioniert die Gruppenklage neu (2)

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Die Gruppenklage funktioniert so. Beim VKI (oder bei einem anderen Verband wie Cobin Claims) melden sich einige Geschädigte. Der VKI oder Cobin Claims erkennen, dass es sich um einen Massenschaden handelt und bringt Klagen bei Landesgerichten oder beim Handelsgericht ein. Um die Prozesskosten abzudecken, holt sich der VKI oder Cobin Claim einen Prozessfinanzierer an Bord.

Weitere Geschädigte melden sich von sich aus bei den Gerichten. Alle anderen Geschädigten, die sich nicht von selbst melden, nehmen  am Verfahren oder am späteren Vergleich nicht teil – nur die selbst aktiv werden. Diejenigen, die sich selbst gemeldet haben, bleiben auf den Kosten sitzen, falls das Verfahren verloren geht, während die vom VKI vertretenen Geschädigten durch den Prozessfianzierer abgesichert sind.

Das größte Problem entsteht für VKI bzw. Cobin Claim beim Aushandeln des Kompromisses, da die Geschädigten unterschiedliche Interessen haben. Bei einer Gruppe geht es auch um die Kosten für den Prozessfinanzierer, bei der anderen Gruppe darum, das eigene Risiko zu senken. Das ist keine leichte Situation für die Konsumentenschützer.

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