VW-Skandal: Obergericht gegen VW

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Anfang dieser Woche am 3. April hat erstmals ein deutsches Oberlandesgericht gegen VW und zugunsten eines VW-Geschädigten entschieden. „Der Beschluss des Oberlandesgerichts München ist ein weiterer Meilenstein in der Rechtsprechung, nachdem in den letzten Wochen zahlreiche Urteile gegen VW direkt und gegen Händler ergangen sind“, kommentiert der erfolgreiche Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll und fügt hinzu: „Geschädigte haben es jetzt leichter, Ihre Ansprüche weiter durchzusetzen. Sie sollen aber schnell handeln, da die Ansprüche zumindest gegen die Händler Ende 2017 verfallen.“ (Fortsetzung)

Auch Audi gehört zu VW Gruppe
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