Dieselgate: Nur freiwillig, nicht per Gesetz

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In Deutschland hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt ja die Zwangs-Rückholung aller 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeuge gesetzlich angeordnet, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die von VW angebotenen freiwilligen Reparaturmaßnahmen abgelehnt hatte. In Österreich setzt der Verkehrsminister auf eine freiwillige Rückholaktion, gestützt auf Paragraph 40 b (9) Kraftfahrzeuggesetz (KfG). Für eine gesetzliche Rückholaktion gibt es in Österreich (noch) keine rechtliche Basis.  Der Unterschied: Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Rückholung wacht die Behörde über den ganzen Prozess und die betroffenen Autos müssen in die Werkstatt zurückgebracht werden. Bei einer freiwilligen Rückholung wird das ganze Procedere den Herstellern überlassen, der im Falle Dieselgate ja schon zugegeben hat, seine Kunden, die Öffentlichkeit und die Behörden betrogen zu haben. Einem freiwilligen Rückruf müssen die betroffenen Autohalter auch nicht zwangsläufig folgen.

Ziel einer Rückrufaktion, egal ob freiwillig oder gesetzlich angeordnet, ist es stets, den festgestellten Mangel  auf Kosten des Herstellers zu reparieren. Nicht abgedeckt sind dabei aber Ersatzfahrzeuge (wenn die Reparatur länger dauert) oder etwaige Schadenersatzleistungen, wenn danach die Motorleistung sinken oder der Verbrauch steigen würde. Kurzum: Eine Rückholaktion schützt den Verbraucher nicht vor etwaigen Folgeschäden, sondern soll nur den ursprünglichen und fehlerfreien Zustand wieder herstellen.

Immerhin hat Verkehrsminister Alois Stöger versprochen, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, „um sicherzustellen, dass die betroffenen Autos zu 100 Prozent umgerüstet werden“ (siehe Presseaussendung vom 15.102015) und mit seinem Ministerium „genau darauf zu achten, dass die notwendigen Maßnahmen rasch, unvollständig und unbürokratisch passieren.“ Betroffene wie ich werden diese Ankündigung mit Argusaugen verfolgen.

Während Dobrindt und Stöger den Start der Rückholaktion für Jänner 2016 angekündigt haben, hält sich VW in seinem Brief an die Kunden zeitlich völlig bedeckt. Auch über die unterschiedlichen Reparaturmaßnahmen für 2 Liter Motoren und 1,2 bzw. 1,6 Liter Motoren verliert VW kein Wort. Die Öffentlichkeit weiß also mehr als die eigenen Kunden.

Bei der Krisenkommunikation ist der deutsche Verkehrsminister dem österreichischen jedenfalls weit voran. Alexander Dobrindt informiert  in Sachen Dieselgate regelmäßig und unaufgeregt den jeweiligen Stand der Dinge sogar per Video (Link) und damit völlig ungefiltert durch Medien. So wissen wir aus erster Hand, dass seit 21. September 2015 auch andere Automarken vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft werden, sowohl auf dem Prüfstand (mit und ohne Schummel-Software) als auch im Echtbetrieb auf der Straße. Eine „hohe dreistellige Zahl“ von Automodellen nehmen die Flensburger Kontrolleure dabei aufs Korn, sagte Dobrindt. Theoretisch wären das also 100 bis 999. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit in einigen Wochen präsentiert werden.