Folge 13: Paukenschlag durch EuGH

Paukenschlag: VW Software-Updates sind rechtlich für die Katz‘ – Alle Thermofenster unzulässig – VSV ermöglicht auch jetzt noch risiko- und kostenlose Klagen

Am 14. Juli 2022 der Paukenschlag: der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte zweifelsfrei fest, dass die Software-Updates von VW nicht geholfen haben, eine rechtskonforme Zulassung sicherzustellen und den ursprünglichen Mangel zu beseitigen.

Der Grund

Auch nach dem Software-Update waren in diesen Dieselautos mehrere Abschalteinrichtungen eingebaut, die unzulässig sind. Die wichtigste davon sind die „Thermofenster“ zwischen +15 und +33 Grad.

Nur wenn es draußen so warm ist (im Sommer), greift die Abgasreinigung voll, bei tieferen (unter + 15 Grad) und höheren (über 33 Grad) Temperaturen wird die Abgasreinigung teilweise oder vollständig weggeschaltet.

Die Folge

Diese Autos sind in der überwiegenden Zeit des Jahres ohne voll funktionierende Abgasreinigung im Schmutzmodus unterwegs, was nach Ansicht des EuGHs unzulässig ist. Ebenso unzulässig ist die Abschaltung der Abgasreinigung ab 1.000 Meter Meereshöhe.

Dieses Urteil der Luxemburger Höchstrichter betraf aber nicht nur die Software-Updates der VW Autos der ersten Stunde (mit dem Motor EA 189), sondern auch alle anderen Automarken wie Mercedes und Co, die den Einbau von Thermofenstern offen zugegeben und sie mit dem nötigen Schutz der Motorbauteile begründet hatten. Diese Ausrede wischte der EuGH mit diesem Urteil nun endgültig vom Tisch!

Der Haken dabei

Die deutsche Zulassungsbehörde KBA hatte solche Thermofenster Autobauern wie VW oder Mercedes genehmigt. Gestritten wird jetzt darum, was das für die Zulassung bedeutet und wohl auch, wer für das Schlamassel haften muss. 

Können sich die Konzerne auf die Behörde ausreden? Zur Klärung dieser Frage hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) 128 Klagen gegen Zulassungs- und Freigabebescheide des KBA für alle Automarken beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht, darunter VW/Audi/Porsche, BMW, Mercedes, Opel, Peugeot.

Ein erstes Verfahren gegen VW wegen des Golf Plus wurde in erster Instanz gewonnen (nicht rechtskräftig). Das dieser Golf Plus als Musterfall für alle anderen herangezogen wird, ist bereits ausgemacht. Die Fortsetzung folgt im September.

Fakt ist

Die Reparatur der verbotenen „Umschaltlogik“ durch kostengünstige Software-Updates ist im Falle der VW Dieselautos mit dem EA 189 Motor grandios gescheitert und rechtlich für die Katz‘.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat daher gegen VW eine Abhilfeklage eingebracht und damit eine ihm neuerdings zustehende Kompetenz genützt. Der VSV bietet allen VW Dieselkunden, die noch nichts gegen VW unternommen haben an, risiko- und kostenlos an, auf Schadenersatz zu klagen.

Das Potenzial ist groß: denn von den 383.000 manipulierten Dieselautos der ersten Stunde, die im September 2015 aufgeflogen sind, gibt es schätzungsweise noch immer 300.000, die nicht geklagt haben. 

Es genügt, so ein Auto aus den Baujahren 2009-2014, die bis 2015 als Erstzulassung verkauft wurden, irgendwanneinmal gekauft oder geleast zu haben. Als Schadenersatz locken 5 bis 15% des ursprünglichen Kaufpreises minus Anteil des Prozessfinanzierers (siehe: www.dieselanspruch.at)