Folge 12: Mühlen der Justiz

Mühlen der Justiz mahlen auch in Europa, langsam und holprig – Höchstgerichtsurteile gegen VW  

Die Mühlen der Justiz mahlten zwar auch in Europa, aber langsam und holprig; es dauerte fünf Jahre bis 2020 diese Causa bei den Höchstgerichten landete. Bis dahin verstopften Hunderttausende Einzelklagen in Deutschland die Gerichte.

Den VW Anwälten gelang es mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit („Litigation PR“), Richter und Öffentlichkeit mit technischen Details und rechtlichen Interpretationen völlig zu verwirren und setzte alles daran, um Höchstgerichtsurteile zu verhindern oder zumindest in die Länge zu ziehen. 

Im Mai 2020 stellte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil für Deutschland fest, dass VW bei den Dieselautos mit dem EA 189 Motor, die im September 2015 aufgeflogen sind, die Kunden arglistig und rechtswidrig getäuscht hat und ihnen Schadenersatz zustehe.

Die geschädigten Kunden mussten sich allerdings ein Nutzungsgeld für die gefahrenen Kilometer vom erstrittenen Schadenersatz abziehen lassen. 

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Urteile tonangebend für die Höchstgerichte der EU-Mitgliedsstaaten sind, fällte am 17. Dezember 2020 ein wegweisendes Urteil: die „Umschaltlogik“ in den EA 189 Motoren von VW ist eine unzulässige Abschalteinrichtung.  Das Urteil ging daraüber hinaus: auch alle „Thermofenster“sind grundsätzlich unzulässig!