Republik Österreich brachte ihr Polizei-Schäfchen ins Trockene
Eine höchst bemerkenswerte Episode spielt sich Österreich 2019(!) ab, noch lange vor den käuferfreundlichen Urteilen der Höchstgerichte in Europa, Deutschland oder Österreich.
Die Finanzprokuratur, der Rechtsberater und Anwalt der Republik Österreich, konnte gegenüber VW einen frühen Erfolg erzielen: einen Vergleich von 1,5 Millionen Euro für 2.500 VW Autos im öffentlichen Dienst („Polizeiauto“).
600 Euro waren es im Schnitt pro Auto, wobei die meisten nicht im Eigentum der Republik standen, sondern nur geleast waren. Schon damals, im Jahr 2019, argumentierte die Finanzprokuratur aufgrund eines Gutachtens damit, dass der ursprüngliche Mangel durch das Software-Update nicht korrigiert worden sei.
Sie nahm damit eine Begründung vorweg, der Jahre später auch die Höchstgerichte folgen. Während man die eigenen Schäfchen ins Trockene brachte — was der Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes durchaus zusteht — ließ man die Hunderttausende Staatsbürger im Regen stehen, die haargenau mit denselben mangelhaften Autos beliefert worden waren.
Durch Veröffentlichung des zugrundeliegenden Gutachtens hätte man privaten Klägern vielleicht argumentativ helfen können.
