Folge 4: Deutsche Politik und deutsche Behörden decken VW

Kein Schadenersatz, keine Strafen, glatte Fehlinformation der Öffentlichkeit

Während die Käufer manipulierter VW Autos in den USA zusätzlich zum Rückkauf oder Nachrüsten der Autos auch noch extra Schadenersatzzahlungen zwischen 5.000 und 10.000 Dollar auf die Hand erhalten, werden Schadenersatzzahlungen für europäische Kunden von Anfang mit größter Entschiedenheit strikt ausgeschlossen, ebenso wie eine echte Nachrüstung mit Hardware. Sowohl von der deutschen Regierung als auch von VW selbst.

Der damals amtierenden Verkehrsminister Alexander Dobrindt verzichtete auch darauf, von VW eine Strafe von 5.000 Euro für jedes manipulierte Dieselfahrzeug zu fordern, das in Europa verkauft wurde. Für 8,5 Millionen Käufern hätte das 42 Milliarden Euro ausgemacht und den Ruin für VW bedeutet. Dobrindt berief sich auf den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“.

Günstigste Variante für VW

Die deutsche Regierung, dessen Zulassungsbehörde „Kraftfahrt-Bundesamt“ (KBA) die Typengenehmigung für die meisten europäischen Staaten ausgestellt hatte, wählte eine Variante, die für VW zunächst die günstigste und für die Käufer eine schlechte Lösung war: Man zwang VW, die manipulierten Dieselautos europaweit zurückzurufen und mit Hilfe eines aufgespielten Software-Updates die illegale Abschalteinrichtungen zu entfernen und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Dass es auch in Europa selbstverständlich illegal ist, mit Hilfe einer Abschalteinrichtung (Umschaltlogik, Akustikfunktion) zwei verschiedene Betriebsmodi in ein Auto einzubauen, mit dem das Abgasverhalten des Autos unterschiedlich gesteuert wurde, war dem KBA schon ab September 2015 völlig klar.

Diese Behörde, die dem deutschen Verkehrsminister unterstellt und ihm gegenüber weisungsgebunden ist, hat diese Illegalität auch in seinem Freigabe-Bescheid für VW zweifelsfrei festgestellt. Nur wurde das nicht nach außen kommuniziert.

Aus „unzulässig“ machte der Verkehrsminister „beanstandet“

Das ging so: Im Entwurf eines Pressetextes für den Verkehrsminister sprach das KBA ausdrücklich von einer „unzulässigen“ Software, die aus sämtlichen Fahrzeugen zu entfernen sei.

Der Verkehrsminister strich das Wort „unzulässigen“ durch und ersetzte es mit „beanstandeten“ Software. So machte er aus einer Gewissheit („unzulässig“) etwas Zweifelhaftes („beanstandet“). 

Durch das Verschleiern einer  behördlich festgestellten Illegalität führte er die Öffentlichkeit bewusst in die Irre.  So fiel es VW später leichter, ihre Kunden, die Gerichte und Medien mit falschen Behauptungen zu verwirren.

Hätte man zu diesem Zeitpunkt schon die Wahrheit gekannt, dass diese Abschalteinrichtungen eindeutig unzulässig sind, hätte man sich mit Klagen gegen VW viel leichter getan.

Diese Irreführung durch den Verkehrsminister flog aber erst Jahre später durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf, der es nach jahrelangem Rechtsstreit gelungen war, einschlägige amtliche Dokumente des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu veröffentlichen.