Dass Richter bei Klagen gegen VW-Händler recht unterschiedlich urteilen, wissen wir bereits. Dass ein Gericht einer Klägerin – noch nicht rechtskräftig – mehr Geld zuspricht als für den Autokauf ausgegeben wurde, ist schon spektakulär: Rechtsanwalt Michael Poduschka erwirkte für seine Mandantin beim Handelsgericht Wien soeben stolze 29.000 Euro, die der VW-Händler ihr zurückzahlen muss. (Fortsetzung)
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