Tag: VW Abgasskandal

7 Jahre Dieselskandal

| 18.09.2022 | Wirtschaft

Im siebten Jahr VW Dieselskandals hat der Europäische Gerichtshof alle Arten von Abgasbetrügereien zwar unmissverständlich verurteilt. Dennoch warten in Österreich die Kläger in der Warteschlange, während die Autos die beste Bergluft verpesten. Jedes Kind kennt das Spiel mit der Holzpuppe „Babuschka“. Schraubt man sie auseinander, kommt eine kleinere Puppe zum Vorschein, dann noch eine und noch eine. Genauso zeigt sich der VW Dieselskandal im siebten Jahr: Aus einem Skandal entwickelt sich der anderer, daraus der nächste usw. usw. Im Unterschied zu den schrumpfenden Holzpuppen, werden diese Skandale immer größer.

Der Ur-Skandal bestand darin, dass der VW Konzern die Abgasreinigung in Diesel-PKW nur bei der Zulassung (Typisierung) aktivierte und sie – mit einer eigenen Schaltvorrichtung – auf der Straße abschaltete. Somit schleuderten sie das Fünf- bis Siebenfache der gesetzlich erlaubten Menge Stickoxid in die Luft. Das ist ein gesundheits- und umweltschädliches Abgas, das die Lungen und Herzen der Menschen angreift und zusammen mit anderen Schadstoffen zuviel Ozon im Sommer und zuviel Feinstaub im Winter produziert.

Dank der konsequent arbeitenden US-Umweltbehörden flog der VW Dieselskandals am 22. September 2015 auf. In der Folge kamen in Europa haarsträubende Missstände ans Tageslicht, allen voran ein systematisches Versagen der deutschen Zulassungsbehörde und der Politik. Jene deutsche Behörde, die den Beschiss jahrelang übersehen hatte, rief zwar 8,5 Millionen Dieselautos zu einem Software-Update zurück. Dabei wurde dem Konzern – mit Rückendeckung der deutschen Regierung – nicht einmal vorgeschrieben, dass und um wieviel die viel zu hohen Abgasemissionen dabei gesenkt werden müssen. Dieselbe Behörde wusste von Anfang an, dass der Konzern gegen Europäisches Recht verstoßen hatte, schaute aber dennoch tatenlos zu, wie VW Anwälte vor Gericht genau dieses Faktum jahrelang bestritt.

Bei diesen Software-Updates, die sich über zwei Jahre hinzogen, wurde lediglich diese Umschaltung entfernt, sodass die Autos nicht mehr in zwei verschiedenen Betriebsmodi fuhren. Es blieb aber dabei, dass die Abgasreinigung nur bei ganz bestimmten Außentemperaturen voll funktionierte, zwischen +15 und 33 Grad Celsius. Diese Bandbreite wurde irreführenderweise als „Thermofenster“ bezeichnet, obwohl der Ausdruck „Betrugsfenster“ (Copyright Dr. Axel Friedrich) zutreffender ist. Klar, dass diese Autos durch das Update kaum sauberer wurden!

Sobald es draußen noch wärmer oder kälter wurde, blieb die Abgasreinigung der Autos aber weiterhin ausgeschaltet. Für Österreich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 7,4 Grad bedeutet das, dass sie den Großteil des Jahres im Dreckmodus unterwegs waren und noch immer sind. Erschwerend kommt hinzu,  was erst heuer durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)  einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde: bei diesen manipulierten VW Autos mit dem Betrugsmotor EA 189  wird die Abgasreinigung auch bei über 1.000 Meter Meereshöhe systematisch abgeschaltet. Das Land der Berge hat damit buchstäblich die Arschkarte gezogen. Denn in den 136 Städten Österreichs, die über 1.000 Meter hoch liegen, fahren all diese Autos das ganz Jahr über im Schmutzmodus, nicht nur im Winter. Ausgerechnet in höhergelegenen Orten, wo Einheimische und Gäste beim Skifahren, Wandern und Radeln Erholung suchen, verschmutzen Dieselautos die wunderschöne Gegend. Der Großteil dieser Orte (84) befinden sich in Tirol, wie Ischgl, Galtür, Innervielgraten.

Der nächste Skandal spielte vor Gericht: VW und ihrer Armada von Anwälten gelang es, technisch unbedarften Richtern weis zu machen, dass man in Europa die gesetzliche vor geschriebenen Grenzwerte nur beim Zulassungstest einhalten müsse und nicht auf der Straße. Bis 2020 hat es gedauert, bis hier der EUGH dieses Märchen vom Tisch fegte und festlegte, dass man die Abgasreinigung keinesfalls aufgrund irgendwelcher Kriterien einfach abschalten darf. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Gericht blitzten heuer auch alle anderen Autohersteller wie Mercedes, Opel, BMW ab. Sie hatten in ihre Dieselautos zwar keinen Extra- Umschaltlogik eingebaut wie VW, aber ebenfalls solche temperaturabhängige „Thermofenster“. Sie hatten diese „Thermofenster“ mit dem Schutz des Motors begründet. Auch diese Ausrede wischte der EuGH nun definitiv vom Tisch.

Die Mühlen der Justiz haben also gemahlen, auf EU-Ebene kam es definitiv zum Durchbruch. In den einzelnen Mitgliedsländern blieb der Gerichtsweg für klagende Käufer trotzdem sehr steinig und holprig. Der deutsche Bundesgerichtshof ( BGH) sah „Thermofenster“ zum Schutz des Motors für zulässig. Für alles musste gekämpft werden: für die Deckung der Rechtschutzversicherung, die oft nicht bereit waren, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Gegen gerichtliche Sachverständige, die sachlich nicht haltbare Expertisen ablieferten und die Richter noch zusätzlich verwirrten. Es kam zwar zu grenzüberschreitenden Sammelklagen, wie bei der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW, an denen sich auch Österreicher mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) beteiligten. Bei den ausschlaggebenden Vergleichsverhandlungen wurden diese Österreicher als Ausländer jedoch ausgegrenzt. Jene 600, die durchhalten, müssen sich jetzt bis 2024 gedulden, bis deutsche Gerichte ihre Fälle nach österreichischem Recht abhandeln.

 In Österreich blieben die Sammelklagen des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) für 10.000 Geschädigte blockiert, weil man auf den EUGH wartete. Diese Urteile sind zwar seit Monaten veröffentlicht, dennoch verharren die Verfahren in der Warteschlange. Über Vergleichsangebote ist nichts bekannt – Österreichs brave VW Käufer dürfen sich als Kunden zweiter Klasse betrachten.

Am Beispiel VW Skandal wurde das herrschende Ungleichgewicht zwischen Konzernen und den Käufern sichtbar: während für die Typisierung eines Autos eine einzige Zulassungsbehörde für ganz Europa ausreicht, ist der Konsumentenschutz völlig zersplittert. Während die einen im Porsche davonbrausen, zuckeln die anderen mit einem Puch 500 hintendrein. Verbraucherschutzorganisation mit Klagrechten, schöpfen diese gar nicht oder nur teilweise aus, weil sie am Gängelband von Regierungen hängen. Unabhängige Verbraucherschutzorganisationen haben diese wichtigen Verbandsklagrechte nicht und müssen mit Hilfe von Prozessfinanzierungsmodellen mühsam versuchen, das Bestmöglichste herauszuholen.

Der größte Skandal ist aber, dass man die schlimmen Umweltfolgen des immer breiter gewordenen Abgasskandals in keiner Weise beseitigt hat. Beharrlich wird ignoriert, dass Millionen von Dieselautos in Europa noch immer im Dreckmodus unterwegs sind. Während etwa in Israel darüber verhandelt wird, wieviel der Staat für die dadurch verursachten Mehr-Schadstoffe zahlen muss, hat sich Österreich für einen höchst bequemen Weg entschieden und dabei legale EU-Schlupflöcher genützt. Unglaubliche 439.780 Tonnen Stickoxid wurden laut Umweltbundesamt (Austria’s Invesntory Adjustment Report 2021) in zehn Jahren (2010 bis 2019) durch manipulierte Dieselautos zusätzlich in unsere Luft geschleudert. Sie wurden aus der offiziellen Statistik mit einem Federstrich entfernt, auch unter Verantwortung der grünen Umwelt- und Verkehrsministerin, dies sich offenbar nicht darum schert, wie es um unsere echte Luft bestellt ist.

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Im Gebirge sind Abgasautos stets im Dreckmodus unterwegs

| 14.08.2022 | Wirtschaft

Im Gebirge sind manipulierte Dieselautos stets im Dreckmodus unterwegs, selbst jetzt im Sommer. Eine zweite illegale Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass ab 1.000 Meter Bergeshöhe die Abgasreinigung (AGR) das ganze Jahr über ausgeschaltet bleibt. Diese höhenabhängige Abschalteinrichtung ist ebenso illegal wie die sog. “Thermofenster”, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Österreich, das Land der Berge mit 135 Orten oberhalb 1.000 Metern ist davon am stärksten betroffen, davon vor allem Tirol, wo 84 dieser Orte liegen.

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Keine Ausnahme für Thermofenster möglich

| 19.07.2022 | Wirtschaft

„Die müssen sich daranhalten und diese Betrugsfenster ebenso wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) als illegal einstufen.“ Dr. Axel Friedrich, der wesentlich zur Aufdeckung des Abgasskandals beigetragen hat, begründet, warum die Gerichte von EU-Mitgliedsstaaten die sog. „Thermofenster“ in Dieselautos auf keinen Fall ausnahmsweise genehmigen werden. „Sie müssen sich an die Vorgaben des EuGH halten und diese sind so eng, dass sie keinerlei Ausnahmen statuieren können und alle Betrugsfenster als unzulässig einstufen müssen“, so Dr. Friedrich im Interview.

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VW pfeift weiter auf Abgasopfer in Österreich

| 18.05.2022 | und Sonstiges, Wirtschaft

Unglaubliche 108 Milliarden Euro Gewinn (nach Steuern) hat der VW Konzern in den letzten zehn Jahren angehäuft, davon 15,4 Milliarden Euro allein im vergangenen angeblichen Krisenjahr 2021! Der super-reiche Konzern denkt dennoch nicht im entferntesten daran, seinen österreichischen Kunden endlich einen Vergleich für Betrugsdiesel anzubieten, obwohl 10.000 mit Hilfe des Vereins für Konsumenten-information (VKI) 2018 vor Gericht gezogen sind. Ein Verhandlungstermin am Handelsgericht Wien wurde nun auf Herbst verschoben. Betroffene wie ich werden bereits vier Jahre zum Narren hingehalten.

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VW: 1.000en Südtirolern winkt Schadenersatz

| 28.02.2022 | Wirtschaft

60 Südtiroler haben VW mit Hilfe des österreichischen Verbaucherschutzvereins (VSV) in Deutschland schon geklagt, der erste Erfolgreiche bekam 9.000 Euro. Weiteren 1.000 VW-Geschädigten aus Südtirol winkt nun ebenfalls Schadenersatz von VW. Denn die grenzüberschreitende Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig am 22. Februar 2022 für zulässig erklärt. „Wir sind mit Ausgang des ersten Prozesstags sehr zufrieden und rechnen frühestens im Herbst mit Ergebnissen“, teilt mir VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer am Telefon mit.

 

Fortsetzung
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Erster Südtiroler gewinnt gegen VW

| 24.02.2022 | Wirtschaft

Arnold Trocker hat als erster Südtiroler mit Hilfe des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) eine Dieselklage gegen Volkswagen in Deutschland gewonnen. „Der Weg war weit, hat sich für den Kastelruther aber ausgezahlt“, freut sich der Obmann des VSV, Dr. Peter Kolba. Der Geschäftsmann kann seinen 9 Jahre alten Audi Q5 behalten und bekam vom Landgericht Braunschweig eine Abschlagzahlung von 9.000 Euro zugesprochen. Er steigt damit besser aus als die deutschen VW Geschädigten durch den Vergleich nach der Musterfeststellungsklage

Arnold Trocker
Fortsetzung
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Schikane für erfolgreichen VW Kläger

| 27.12.2021 | Wirtschaft

Ein österreichischer VW-Fahrer hat mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins seine Klage gegen VW zwar gewonnen. Das Landgericht in Braunschweig spricht ihm aber vergleichsweise weniger Schadenersatz zu. Die abstruse Begründung: der Tiroler ist seit Einreichung der Klage zu wenige Kilometer gefahren. Daher brummt ihm die Richterin ein höheres Nutzungsentgelt  auf. (Fortsetzung)

Siegreicher Kläger gegen Audi

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Alle “Thermofenster” sind illegal

| 24.09.2021 | Wirtschaft

Alle “Thermofenster” sind illegal, egal ob sie schon beim Kauf oder erst beim Software-Update eines Autos eingebaut wurden. Die Käufer haben das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, selbst wenn sie diese Autos im Wissen um die Abschalteinrichtung gekauft hätten.  Dies stellte EuGH-Generalanwalt Santos in seinen Schlussanträgen am gestrigen 23. September fest. Dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinen Antrag übernimmt, ist höchst wahrscheinlich. Den schon im Dezember 2020 hatte der EuGH ein entsprechendes klares Urteil gefasst, hatte dabei allerdings nicht extra den Begriff “Thermofenster” verwendet, der sowieso irreführend ist. Da der Generalanwalt speziell auf die Situation in Deutschland und Österreich eingeht, tun sich für Dieselkäufer in diesen Ländern neue Klagchancen auf, sobald der EuGH zustimmt, was wohl heuer nicht mehr der Fall sein wird. (Fortsetzung)

Manipulierte Autos aus VW Konzern

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VW legt sich nach verlorenen Urteilen quer

| 11.09.2021 | Wirtschaft

 Statt nach verlorenen Gerichtsurteilen zu zahlen, geht der VW-Konzern neuerdings in Berufung, kritisiert der Verbraucherschutzverein (VSV). „Dies, obwohl diese Fälle rechtlich glasklar sind und eine Berufung völlig aussichtslos ist“, erläutert VSV-Obmann Dr. Peter Kolba, anhand zweier aktueller Fälle. (Fortsetzung)

Peter Kolba, Obmann VSV

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BGH-Turbo für Daimler-Sammelklage

| 16.08.2021 | Wirtschaft

Rechtzeitig vor Start der deutschen Musterfeststellungsklage gegen Daimler-Mercedes im September hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Position der Kläger gestärkt. “Dies nützt auch allen Österreichern, die sich daran beteiligen“, informiert der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV) Dr. Peter Kolba. „Wir sammeln jetzt schon Interessenten aus Österreich, unter www.klagen-ohne-risiko.at . (Fortsetzung)

Peter Kolba, Obmann VSV

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