Tag: VKI

7 Jahre Dieselskandal

| 18.09.2022 | Wirtschaft

Im siebten Jahr VW Dieselskandals hat der Europäische Gerichtshof alle Arten von Abgasbetrügereien zwar unmissverständlich verurteilt. Dennoch warten in Österreich die Kläger in der Warteschlange, während die Autos die beste Bergluft verpesten. Jedes Kind kennt das Spiel mit der Holzpuppe „Babuschka“. Schraubt man sie auseinander, kommt eine kleinere Puppe zum Vorschein, dann noch eine und noch eine. Genauso zeigt sich der VW Dieselskandal im siebten Jahr: Aus einem Skandal entwickelt sich der anderer, daraus der nächste usw. usw. Im Unterschied zu den schrumpfenden Holzpuppen, werden diese Skandale immer größer.

Der Ur-Skandal bestand darin, dass der VW Konzern die Abgasreinigung in Diesel-PKW nur bei der Zulassung (Typisierung) aktivierte und sie – mit einer eigenen Schaltvorrichtung – auf der Straße abschaltete. Somit schleuderten sie das Fünf- bis Siebenfache der gesetzlich erlaubten Menge Stickoxid in die Luft. Das ist ein gesundheits- und umweltschädliches Abgas, das die Lungen und Herzen der Menschen angreift und zusammen mit anderen Schadstoffen zuviel Ozon im Sommer und zuviel Feinstaub im Winter produziert.

Dank der konsequent arbeitenden US-Umweltbehörden flog der VW Dieselskandals am 22. September 2015 auf. In der Folge kamen in Europa haarsträubende Missstände ans Tageslicht, allen voran ein systematisches Versagen der deutschen Zulassungsbehörde und der Politik. Jene deutsche Behörde, die den Beschiss jahrelang übersehen hatte, rief zwar 8,5 Millionen Dieselautos zu einem Software-Update zurück. Dabei wurde dem Konzern – mit Rückendeckung der deutschen Regierung – nicht einmal vorgeschrieben, dass und um wieviel die viel zu hohen Abgasemissionen dabei gesenkt werden müssen. Dieselbe Behörde wusste von Anfang an, dass der Konzern gegen Europäisches Recht verstoßen hatte, schaute aber dennoch tatenlos zu, wie VW Anwälte vor Gericht genau dieses Faktum jahrelang bestritt.

Bei diesen Software-Updates, die sich über zwei Jahre hinzogen, wurde lediglich diese Umschaltung entfernt, sodass die Autos nicht mehr in zwei verschiedenen Betriebsmodi fuhren. Es blieb aber dabei, dass die Abgasreinigung nur bei ganz bestimmten Außentemperaturen voll funktionierte, zwischen +15 und 33 Grad Celsius. Diese Bandbreite wurde irreführenderweise als „Thermofenster“ bezeichnet, obwohl der Ausdruck „Betrugsfenster“ (Copyright Dr. Axel Friedrich) zutreffender ist. Klar, dass diese Autos durch das Update kaum sauberer wurden!

Sobald es draußen noch wärmer oder kälter wurde, blieb die Abgasreinigung der Autos aber weiterhin ausgeschaltet. Für Österreich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 7,4 Grad bedeutet das, dass sie den Großteil des Jahres im Dreckmodus unterwegs waren und noch immer sind. Erschwerend kommt hinzu,  was erst heuer durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)  einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde: bei diesen manipulierten VW Autos mit dem Betrugsmotor EA 189  wird die Abgasreinigung auch bei über 1.000 Meter Meereshöhe systematisch abgeschaltet. Das Land der Berge hat damit buchstäblich die Arschkarte gezogen. Denn in den 136 Städten Österreichs, die über 1.000 Meter hoch liegen, fahren all diese Autos das ganz Jahr über im Schmutzmodus, nicht nur im Winter. Ausgerechnet in höhergelegenen Orten, wo Einheimische und Gäste beim Skifahren, Wandern und Radeln Erholung suchen, verschmutzen Dieselautos die wunderschöne Gegend. Der Großteil dieser Orte (84) befinden sich in Tirol, wie Ischgl, Galtür, Innervielgraten.

Der nächste Skandal spielte vor Gericht: VW und ihrer Armada von Anwälten gelang es, technisch unbedarften Richtern weis zu machen, dass man in Europa die gesetzliche vor geschriebenen Grenzwerte nur beim Zulassungstest einhalten müsse und nicht auf der Straße. Bis 2020 hat es gedauert, bis hier der EUGH dieses Märchen vom Tisch fegte und festlegte, dass man die Abgasreinigung keinesfalls aufgrund irgendwelcher Kriterien einfach abschalten darf. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Gericht blitzten heuer auch alle anderen Autohersteller wie Mercedes, Opel, BMW ab. Sie hatten in ihre Dieselautos zwar keinen Extra- Umschaltlogik eingebaut wie VW, aber ebenfalls solche temperaturabhängige „Thermofenster“. Sie hatten diese „Thermofenster“ mit dem Schutz des Motors begründet. Auch diese Ausrede wischte der EuGH nun definitiv vom Tisch.

Die Mühlen der Justiz haben also gemahlen, auf EU-Ebene kam es definitiv zum Durchbruch. In den einzelnen Mitgliedsländern blieb der Gerichtsweg für klagende Käufer trotzdem sehr steinig und holprig. Der deutsche Bundesgerichtshof ( BGH) sah „Thermofenster“ zum Schutz des Motors für zulässig. Für alles musste gekämpft werden: für die Deckung der Rechtschutzversicherung, die oft nicht bereit waren, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Gegen gerichtliche Sachverständige, die sachlich nicht haltbare Expertisen ablieferten und die Richter noch zusätzlich verwirrten. Es kam zwar zu grenzüberschreitenden Sammelklagen, wie bei der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW, an denen sich auch Österreicher mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) beteiligten. Bei den ausschlaggebenden Vergleichsverhandlungen wurden diese Österreicher als Ausländer jedoch ausgegrenzt. Jene 600, die durchhalten, müssen sich jetzt bis 2024 gedulden, bis deutsche Gerichte ihre Fälle nach österreichischem Recht abhandeln.

 In Österreich blieben die Sammelklagen des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) für 10.000 Geschädigte blockiert, weil man auf den EUGH wartete. Diese Urteile sind zwar seit Monaten veröffentlicht, dennoch verharren die Verfahren in der Warteschlange. Über Vergleichsangebote ist nichts bekannt – Österreichs brave VW Käufer dürfen sich als Kunden zweiter Klasse betrachten.

Am Beispiel VW Skandal wurde das herrschende Ungleichgewicht zwischen Konzernen und den Käufern sichtbar: während für die Typisierung eines Autos eine einzige Zulassungsbehörde für ganz Europa ausreicht, ist der Konsumentenschutz völlig zersplittert. Während die einen im Porsche davonbrausen, zuckeln die anderen mit einem Puch 500 hintendrein. Verbraucherschutzorganisation mit Klagrechten, schöpfen diese gar nicht oder nur teilweise aus, weil sie am Gängelband von Regierungen hängen. Unabhängige Verbraucherschutzorganisationen haben diese wichtigen Verbandsklagrechte nicht und müssen mit Hilfe von Prozessfinanzierungsmodellen mühsam versuchen, das Bestmöglichste herauszuholen.

Der größte Skandal ist aber, dass man die schlimmen Umweltfolgen des immer breiter gewordenen Abgasskandals in keiner Weise beseitigt hat. Beharrlich wird ignoriert, dass Millionen von Dieselautos in Europa noch immer im Dreckmodus unterwegs sind. Während etwa in Israel darüber verhandelt wird, wieviel der Staat für die dadurch verursachten Mehr-Schadstoffe zahlen muss, hat sich Österreich für einen höchst bequemen Weg entschieden und dabei legale EU-Schlupflöcher genützt. Unglaubliche 439.780 Tonnen Stickoxid wurden laut Umweltbundesamt (Austria’s Invesntory Adjustment Report 2021) in zehn Jahren (2010 bis 2019) durch manipulierte Dieselautos zusätzlich in unsere Luft geschleudert. Sie wurden aus der offiziellen Statistik mit einem Federstrich entfernt, auch unter Verantwortung der grünen Umwelt- und Verkehrsministerin, dies sich offenbar nicht darum schert, wie es um unsere echte Luft bestellt ist.

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VW setzt weiter auf Zeitschinden

| 09.05.2021 | Wirtschaft

Auch in Österreich setzt der VW Konzern alles daran, anhängige Gerichtsverfahren auf die lange Bank zu schieben, kritisiert Mag. Ulrike Wolf vom Verein für Konsumenteninformation (VKI)  nach der jüngsten Verhandlung einer VKI-Sammelklage gegen VW vor dem Handelsgericht in Wien. Ein „reines  Lippenbekenntnis“ war die Ankündigung des Konzerns nach dem wegweisenden Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH), anhängige Gerichtsverfahren mit raschen Vergleichen zu beenden, fügt sie angesichts der jüngsten Entwicklungen in Österreich und Deutschland hinzu. (Fortsetzung)

Mag. Wolf_Ulrike, Fotocredit VKI

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Kolba: Noch Chancen auf Klage

| 22.01.2019 | Wirtschaft

„Man hat noch eine knappe Chance, sich an der deutschen Musterfeststellungsklage zu beteiligen“, appellierte der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), Peter Kolba in der ORF-TV-Sendung Bürgeranwalt. Man müsse aber rasch handeln.  Genaue Infos stellt der VSV unter www.klagen-ohne-risiko.at bereit. Gleich nach Sende-Schluss wurde diese Website stark geklickt. (Forstsetzung)

Peter Kolba Thomas Hirmke

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Echte Sammelklagen verschoben!

| 19.09.2018 | Wirtschaft

Bittere Pillen für Konsumenten in Österreich und Europa. Die Einführung echter Sammelklagen verzögert sich. Wie Justizminister Josef Moser im Klub der Wirtschaftspublizisten auf  meine Frage sagte, wird die  für 1. Jänner 2019 geplante EU-Richtlinie für europaweite Sammelklagen unter Österreichs EU-Ratsvorsitz nicht fertiggestellt, sondern dem nächsten Vorsitzstaat Rumänien überlassen. Damit verzögert sich auch die seit 2007 (!) geplante und von der ÖVP stets abgelehnte Reform von Sammelklagen in Österreich. (Fortsetzung)

Lydia Ninz und BM Moser_20180918_geringere Auflösung

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VW: Klage wegen Updates

| 18.07.2018 | Wirtschaft

„Eine gute Idee,  parallel zu den 10.000 Sammelklagen  VW auch noch wegen mangelhafter Software-Updates zu klagen“, lobt der Obmann des Verbraucherschutzvereins, Dr. Peter Kolba den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser  bekämpft im Auftrag der Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein die Behauptung von VW, dass das Software-Update keine Nachtteile bringe. Zwei Umfragen von COBIN claims  und VKI und Gutachten zeigen, dass der Gegenteil der Fall ist (Fortsetzung)

Peter Kolba, unabhängiger Konsumentenschützer

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VW Sammelklage: Halbe Sache

| 16.05.2018 | Wirtschaft

Bei der VW Sammelklage macht die türkis-blaue Regierung nur halbe Sachen. Im Februar – und das ist zu begrüßen! – gibt sie dem VKI grünes Licht für die VW-Sammelklage, zu der man sich bis 20.Mai anmelden kann. Im April weigern sich die  ÖVP-FPÖ Abgeordneten, eine echte Sammelklage einzuführen. So muss der VKI juristisch auf einer uralten Krücke dahinhumpeln. In zwei Videos zeigt  Peter Kolba den Unterschied zwischen der umständlichen “Sammelklage Aktuell”  (Video 1) und einer echten “Sammelklage Neu”  (Video 2), die er und die Liste Pilz vorgeschlagen hat (Fortsetzung)

Peter Kolba erklärt Sammelklagen

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VW Sammelklage: Hürde bei Weiterverkauf

| 14.05.2018 | Wirtschaft

Die gute Nachricht zuerst: Wer  sein Schummelauto inzwischen verkauft hat, kann trotzdem bei der Sammelklage des VKI mittun. Die schlechtere Nachricht: beim Ausfüllen den Online-Fragebogens muss man eine Hürde bewältigen. Wie das geht, kann ich aus eigener Erfahrung berichten. (Fortsetzung)

Foto: Privat

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VW-Sammelklage: Eine Stunde genügt

| 14.05.2018 | Wirtschaft

Die Uhr tickt: nur bis nächsten Sonntag, 20. Mai kann man als Privatperson bei der VW-Sammelklage des VKI mitmachen, auch wenn man sein Auto inzwischen verkauft hat. Was ist zu tun? Online-Fragebogen ausfüllen, Dokumente hochladen. Dauert höchstens eine Stunde. Das lohnt sich für die Chance, einige Tausende Euro zu kriegen. Ich habe es schon geschafft und verrate praktische Details. (Fortsetzung)

Tausende winken

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VW Sammelklage: Setzt ein Zeichen

| 08.05.2018 | Wirtschaft

Spät, aber doch streckt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den betrogenen Dieselfahrern seine Hande aus. Jetzt liegt es an uns, sie zu ergreifen (Sammelklage). Und zwar schnell! Sonst ist alles zu spät und VW darf sich auf die Schenkel klopfen. Setzen wir Österreicher und Österreicherinnen ein Zeichen, ein starkes Zeichen. Mindestens zehn Gründe sprechen dafür, bei der Sammelklage mitzutun.(Fortsetzung)

Lydia Ninz. Foto: Gert Zimmermann

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VW Skandal: Klagen statt raunzen

| 22.04.2018 | Wirtschaft

Klagen statt raunzen. Bis 20. Mai haben VW-geschädigte Privatpersonen Zeit, bei der Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation  (VKI) mitzumachen, ohne viel Geld zu riskieren. Bei Cobin Claims hat man bis August Zeit.  Ich mache beim VKI mit und klage. Auch wenn ich mein Schummelfahrzeug inzwischen verkauft habe. (Fortsetzung)

Auf der Fahrt zur Sammelklage

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