Audi, VW, Daimler und BWW wussten nachweislich schon 2006, dass Abschalteinrichtungen illegal sind, die bei Dieselautos die Abgasreinigung auf der Straße reduzieren und auf dem Prüfstand voll funktionieren. Die Zulieferfirma Bosch hatte ihnen schon damals 44 verschiedene Varianten von Betrugssoftware detailliert aufgelistet und auf das Rechtsrisiko hingewiesen. Das belegen interne Protokolle, die der deutschen Umwelthilfe (DUH) zugespielt und heute in einer Pressekonferenz vorgelegt wurden. „Sie wussten ganz genau, dass sie mit dem bewussten Ausschalten einer funktionierenden Abgasreinigung ein rechtlich verbotenes Verhalten eingehen“, betonte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch „Das war ein ganz klar angelegter Betrug“ bekräftigt Dr. Axel Friedrich, der maßgebende Technik-Doyen bei der Aufdeckung des Abgasskandals.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) katapultiert mit seinem Urteil vom 8. November 2022 (C-873/19) den Abgasskandal in neue Dimensionen und stärkt Verbraucherklagen den Rücken. Konkret hat der EuGH der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den Weg frei gegeben für 119 Klagen gegen die deutsche Zulassungsbehörde. Diese hat Millionen von Dieselautos in ganz Europa zugelassen, obwohl deren Abgasreinigung (AGR) überwiegend ausgeschaltet bleibt, darunter auch alle VW Betrugsdiesel nach dem Software-Update. Deutlich wie nie hat der EuGH bekräftigt, dass Autos mit solch temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen („Thermofenster“) jedenfalls illegal sind, wenn sie dafür sorgen, dass die Abgasreinigung die meiste Zeit im Jahr („überwiegend“) nicht voll funktioniert. Am Zug ist nun die deutsche Justiz. Kommt die DUH mit ihren Klagen durch – womit aufgrund der bisherigen EuGH-Urteilen eigentlich zu rechnen ist – wären aber europaweit Millionen von Dieselautos plötzlich ohne Zulassung, auch in Österreich. Sie müssten entweder auf Kosten der Hersteller mit Hardware nachgerüstet oder womöglich verboten werden, prognostiziert Dr. Axel Friedrich, der mit seinen Messungen und seiner technischen Expertise die treibende Kraft hinter den DUH-Klagen war und ist.
Wer die 220 Seiten Rechnungshofbericht über die Covid-Hilfen der Regierung durchackert, dem steigen die Grausbirnen auf. Hier wurde Steuergeld mit vollen Händen verschleudert. Schwammige Vorgaben und fehlende Kontrollen luden vor allem große Unternehmen ein, sich kräftig aus den Steuertöpfen zu bedienen – und das völlig legal! Ein Beherbergungsbetrieb schaffte es als höchsten Betrag, gleich 13,94 Millionen Euro aus vier Fördertöpfen zu ergattern, eine internationale Handelskette mit 47 Filialen kam auf 16 Fördermillionen. Eigentliches Ziel wäre es gewesen, Pleiten von Firmen durch und während der diversen Lockdowns zu verhindern. Das wurde völlig verfehlt, einige machten höhere Gewinne als je zuvor. Es wurde gegen die EU-Beihilferegelungen und die Geschäftsordnung des Finanzministeriums verstoßen. Statt eigene, kompetente Beamten heranzuziehen, lagerte das Kabinett des Finanzministers Blümel die erste Hilfsaktion an die extra gegründete COFAG aus, die für teures Geld wiederum externe Berater und Wirtschaftstreuhänder beschäftigt. Später lief das meiste über das Kabinett. Dort herrschte bis zuletzt das Chaos .Aus dem Rechnungshofbericht habe ich die 10 ärgsten Sünden bei insgesamt sieben Fördertöpfen herausgegriffen und versucht, verständlich zu machen, wie hier unsere Steuergelder in großem Stil an große Unternehmen umverteilt wurden.