Sensations-EU-Urteil zugunsten aller Diesel-Geschädigten
Im verflixten 7. Jahr nach dem Abgasskandal: „Der EU-Generalanwalt hat deutlich gemacht, dass das Unionsrecht auch die einzelnen Autokäufer schützt und ihnen daher Schadenersatz durch die Hersteller zusteht“, freut sich Dr. Axel Friedrich, über die soeben bekanntgewordene Schlussanträge des EU-Generalanwalt Athanasios Rantos in Sachen Abgasskandal. Wie dieser Schadenersatz aussieht, sei zwar Sache der nationalen Gerichte, aber der Schadenersatz müsse „effektiv“ sein, sprich die Kläger dürfen nicht leer ausgehen, sich aber auch nicht bereichern. Einmal mehr machte Santos klar, dass auch die sog. Thermofenster (eigentlich: Betrugsfenster) unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Falle Mercedes Benz – durch Fahrlässigkeit zustande gekommen sind (bei der Auslegung der EU-Normen) und nicht in betrügerischer Absicht durch eine eigens eingebaute Umschaltlogik wie bei VW. Bis Ende des Jahres müssen sich Diesel-Geschädigte wohl noch gedulden, ob der EU-Gerichtshof sich den Ansichten seines Generalanwaltes anschließt, was meistens der Fall ist.