VW Skandal: Was Leichtfried will, geht nicht

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In Deutschland droht die Behörde nun ganz offen mit dem Entzug der Zulassung, wenn man dem Rückruf nicht folgt. Und will den säumigen Fahrzeughaltern auch noch die Gebühren dafür aufbrummen. In Österreich verdrängt der Verkehrsminister via ORF das Problem: Nix passiert einem, wenn man dem Rückruf  nicht folgt. Was gilt? Die Antwort von Rechtsanwalt Mag. Jürgen M. Krauskopf ist eindeutig: Was Leichtfried will, geht rechtlich nicht. (Fortsetzung)     Der Reihe nach: Mit Datum vom 20.7.2017 schreibt das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt…

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