VW: Strategie der VW-Anwälte
VW gibt zwar zu, dass bei der Abgasrückführung zwei verschiedene "Betriebsmodi" eingesetzt wurden, auf dem Prüfstand der Modus 1 und auf der Straße der Modus 0 mit geringer Abgasrückführung. Die Schummel-Software auf dem Prüfstein ist in den Augen der VW Anwälte trotzdem keine unzulässige Abschalteinrichtung, weil sie sich auf den realen Fahrbetrieb gar nicht auswirke. Diese Strategie von VW in einem Prozess vor dem Landesgericht Linz am 23 Mai, ist in auch meinem Bericht für das Wirtschaftsmagazin GEWINN (Ausgabe Mai) auf Seite 73 zu lesen.…