Wer die 220 Seiten Rechnungshofbericht über die Covid-Hilfen der Regierung durchackert, dem steigen die Grausbirnen auf. Hier wurde Steuergeld mit vollen Händen verschleudert. Schwammige Vorgaben und fehlende Kontrollen luden vor allem große Unternehmen ein, sich kräftig aus den Steuertöpfen zu bedienen – und das völlig legal! Ein Beherbergungsbetrieb schaffte es als höchsten Betrag, gleich 13,94 Millionen Euro aus vier Fördertöpfen zu ergattern, eine internationale Handelskette mit 47 Filialen kam auf 16 Fördermillionen. Eigentliches Ziel wäre es gewesen, Pleiten von Firmen durch und während der diversen Lockdowns zu verhindern. Das wurde völlig verfehlt, einige machten höhere Gewinne als je zuvor. Es wurde gegen die EU-Beihilferegelungen und die Geschäftsordnung des Finanzministeriums verstoßen. Statt eigene, kompetente Beamten heranzuziehen, lagerte das Kabinett des Finanzministers Blümel die erste Hilfsaktion an die extra gegründete COFAG aus, die für teures Geld wiederum externe Berater und Wirtschaftstreuhänder beschäftigt. Später lief das meiste über das Kabinett. Dort herrschte bis zuletzt das Chaos .Aus dem Rechnungshofbericht habe ich die 10 ärgsten Sünden bei insgesamt sieben Fördertöpfen herausgegriffen und versucht, verständlich zu machen, wie hier unsere Steuergelder in großem Stil an große Unternehmen umverteilt wurden.
“Europas Raffinieren haben seit Kriegsbeginn ihre Netto-Gewinnmargen fast verdreifacht, stellte die Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) fest. Seit Februar verteuerte sich ein 50 Liter-Tank für Diesel um 24,60 Euro, für Benzin um 25,80 Euro. Davon ist etwas mehr als die Hälfte auf gestiegene Rohölpreise zurückzuführen, der Rest auf saftigere Brutto-Margen der Raffinerien. Dass die BWB keinen Verstoß gegen Wettbewerb fand, liegt auf der Hand. “
Der EuGH hat „Thermofenster“ in Dieselautos grundsätzlich für illegal erklärt, es den nationalen Gerichten aber überlassen, über Ausnahmen zu entscheiden. Das neueste EuGH-Dieselurteil stärkt Klägern inhaltlich den Rücken, löst die Blockaden bei Gericht und eröffnet möglicherweise Chancen zu weiteren Klagen. Allerdings können die nationalen Gerichte die Klagen gegen VW jetzt nicht einfach durchwinken. Denn der EuGH gibt stets nur den Rahmen vor und hat den nationalen Gerichten die Entscheidung überlassen, ob sie Ausnahmen zulassen. Dabei haben die Höchstrichter in Luxemburg ihnen so enge Grenzen gesetzt, dass sie zu keinem anderen Ergebnis kommen können, als „Thermofenster“ ebenfalls zu verbieten.
Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) genau
entschieden? Es ist unzulässig, die Abgasreinigung von Dieselautos die meiste
Zeit im Jahr auszuschalten und sie funktioniert, wenn es draußen zwischen +15
und +33 Grad Celsius hat. Sinn einer Abgasreinigung ist es ja, dass die Autos
die Grenzwerte für das schädliche Abgas Stickoxid (NoX) einhalten, die Umwelt
nicht gesetzwidrig zu verpesten und die Gesundheit der Menschen nicht zu
gefährden. In Österreich mit einer Jahrestemperatur von durchschnittlich 7,4
Grad ist sicher: ein derart programmiertes „Thermofenster“ führt dazu, dass die
Abgasreinigung „überwiegend“ abgeschaltet bleibt, was grundsätzlich unzulässig
ist.
In aller Klarheit stellte der EuGH fest, dass solche
Abschaltungen auch dann illegal sind, wenn sie von nationalen Behörden
zugelassen wurden, die Autos eine aufrechte Typengenehmigung haben oder erst im
Zuge eines Software-Updates aufgespielt wurden.
Da VW beim gesetzlich verordnetem Rückruf genau solche
„Thermofenster“ im Zuge des Software-Updates aufgespielt hat, die von der
zuständigen deutschen Zulassungsbehörde auch genehmigt worden sind, hätte das
Urteil gravierende Folgen für den Konzern: 8,4 Millionen Autos in ganz Europa
wären illegal, davon 380.000 in Österreich. Sie müssten womöglich ersetzt,
repariert oder zurückgekauft werden. Nicht nur die zurückgerufenen VW Autos mit
dem EA 189 Motor (auf die sich das EuGH Urteil direkt bezieht), wären illegal,
sondern auch jene „Thermofenster“, die in anderen Automarken mit einer technisch
gleichartigen Abgasreinigung (AGR) eingebaut wurden, wie Mercedes, Fiat, Opel,
Ford und Renault.
Zehntausende
anhängige Gerichtsverfahren, bei denen das EuGH-Urteil abgewartet wurde, kommen
jetzt wieder in die Gänge. So auch die Sammelklagen des Vereins für
Konsumentenschutz (VKI) mit 10.000 Betroffenen, die seit 2018 laufen sowie
Tausende individuelle Klagen gegen VW, speziell in Österreich und Deutschland.
Hierzulande muss der Oberster Gerichtshof (OGH) also
entscheiden, ob „Thermofenster“ zum Schutz des Motors ausnahmsweise zulässig
sind, wie dies der milliardenschwere Konzern und die deutsche Bundesregierung
argumentieren. Konkret ist zu prüfen ob: a) diese Abschalteinrichtungen
technisch notwendig waren, um den Motor vor schwerwiegenden Schaden zu schützen
und den sicheren Betrieb zu gewährleisten und ob b) es zur damaligen Zeit keine
alternative Technologie gegeben hätte.
Für Experten wie Dr. Axel Friedrich, der mit unzähligen
Messungen für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ganz wesentlich zur Aufdeckung des
VW Skandals beigetragen hat, liegt es auf der Hand, dass keine Ausnahmen
gestattet werden können.
Zu a) Ein Auto, das nur dann sicher fahren kann, wenn die Abgasreinigung
öfters abgeschaltet als eingeschaltet ist, dürfte schon aus Sicherheitsgründen
nicht auf den Markt kommen. Es darf nicht sein, dass eine Ausnahme öfter
vorkomme als die Regel, denn das würde ja dem Sinn des Gesetzes zuwiderlaufen,
gibt der EuGH in seinem Urteil vor.
Zu b) Technische Alternativen zum Abgasrückführungssystem
(AGR) gibt es schon seit 2008, als die Produktion der beanstandeten VW Dieselautos
begonnen hat. Damals wurden Modelle von VW, Audi, Daimler und BMW, in die USA exportiert und waren bereits mit
dem viel aufwendigeren SCR Katalysator und AdBlue ausgestattet. Doch letztere kostete
500 Euro pro Fahrzeug und war viel teurer als die billige AGR mit 30 Euro. Hier
kommt wieder der EuGH ins Spiel, der in seinem Urteil zweifelsfrei festlegt,
dass höhere Preise kein Hindernisgrund sein dürfen, eine bessere alternative
Lösung einzubauen.
Dass VW und die deutsche Regierung mit allen Mitteln
versuchen, sich mit einer Ausnahme-Erlaubnis zu retten, ist kaum verwunderlich.
Es ist auch die konsequente Fortsetzung der Konzernstrategie, technische Fakten
in Zweifel zu ziehen, um die (technisch unbedarften) Gerichte zu verwirren,
Klagen zu gewinnen, Urteile zu verzögern und potenzielle Kläger abzuschrecken.
Gut in Erinnerung ist, wie VW Anwälte eiskalt abstritten,
dass man in Europa – anders als in Amerika – die Abgasgrenzwerte nur am Prüfstand
einhalten müsse und nicht auf der Straße. Ein kompletter Unsinn, wie sich mit
dem EuGH-Urteil von Dezember 2020 herausstellte. Ein weiteres Argument von vor
Gericht (etwa in Linz) war, dass es auf die Einstellung der Käufer ankomme, ob
ihnen die Umwelt beim Autokauf wichtig gewesen wäre. Ein weiterer Unsinn, mit
dem das jetzige EuGH-Urteil ebenfalls aufräumt: Natürlich kommt es nicht auf
die Gesinnung der Käufer an, sondern auf die Tatsache, dass die Kunden nicht
das bekommen haben, wofür sie zahlten.
Mit Kürzung der Familienbeihilfe für nicht-österreichische Staatsbürger
hat Österreich gegen Gleichheitsgrundsatz und Verfassung verstoßen, urteilte
der Europäische Gerichtshof (EuGH). Österreich wird dieses Urteil auch umsetzen,
versicherte Finanzminister Magnus Brunner im Klub der Wirtschaftspublizisten
an, ließ aber offen, wann und wie. Dagegen hat Österreich das glasklare
EuGH-Urteil gegen VW im Dezember 2020 bis heute nicht umgesetzt und damit
10.000 Sammelkläger auf die Wartebank verbannt, so wie mich. Und Deutschland
hat ein weiteres EuGH-Diesel-Urteil auch nur halbherzig umgesetzt.
Ein doppelter „“Booster“ für österreichische Mercedes-Kläger kommt von EU Generalanwalt. Der hat am 2. Juni 2022 festgestellt hat, dass Dieselabgas-Klägern Schadenersatz zusteht und dass auch alle „Thermofenster“ illegal sind. Das ist ein echter Booster für Mercedes-Käufer, weil dieser Konzern die Illegalität seiner eingebauten „Thermofenster“ stets bestritten hatte. Und es ist ein doppelter Booster für österreichische Mercedes-Käufer, weil ihnen der Verbraucherschutzverein (VSV) aktuell die Chance bietet, risiko- und kostenlos in Deutschland zu klagen. Freilich müssen die Schlussanträge von EU-Generalanwalt Rantos noch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt werden. Das stufe ich aufgrund der bisherigen EuGH-Urteile in der Abgassache als ziemlich wahrscheinlich ein, kann aber noch bis Jahresende dauern.
Im verflixten 7. Jahr nach dem Abgasskandal: „Der EU-Generalanwalt hat deutlich gemacht, dass das Unionsrecht auch die einzelnen Autokäufer schützt und ihnen daher Schadenersatz durch die Hersteller zusteht“, freut sich Dr. Axel Friedrich, über die soeben bekanntgewordene Schlussanträge des EU-Generalanwalt Athanasios Rantos in Sachen Abgasskandal. Wie dieser Schadenersatz aussieht, sei zwar Sache der nationalen Gerichte, aber der Schadenersatz müsse „effektiv“ sein, sprich die Kläger dürfen nicht leer ausgehen, sich aber auch nicht bereichern. Einmal mehr machte Santos klar, dass auch die sog. Thermofenster (eigentlich: Betrugsfenster) unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Und zwar selbst dann, wenn sie – wie im Falle Mercedes Benz – durch Fahrlässigkeit zustande gekommen sind (bei der Auslegung der EU-Normen) und nicht in betrügerischer Absicht durch eine eigens eingebaute Umschaltlogik wie bei VW. Bis Ende des Jahres müssen sich Diesel-Geschädigte wohl noch gedulden, ob der EU-Gerichtshof sich den Ansichten seines Generalanwaltes anschließt, was meistens der Fall ist.
Unglaubliche 108 Milliarden Euro Gewinn (nach Steuern) hat der VW Konzern in den letzten zehn Jahren angehäuft, davon 15,4 Milliarden Euro allein im vergangenen angeblichen Krisenjahr 2021! Der super-reiche Konzern denkt dennoch nicht im entferntesten daran, seinen österreichischen Kunden endlich einen Vergleich für Betrugsdiesel anzubieten, obwohl 10.000 mit Hilfe des Vereins für Konsumenten-information (VKI) 2018 vor Gericht gezogen sind. Ein Verhandlungstermin am Handelsgericht Wien wurde nun auf Herbst verschoben. Betroffene wie ich werden bereits vier Jahre zum Narren hingehalten.
Nach sechs Jahren landet endlich auch Suzuki im Strudel des Abgasskandals: Medien wie die Austria Presseagentur und der ORF berichten heute über eine europaweite Razzia. Suzuki steht dabei im Verdacht, bis zum Jahr 2018 rund 22.000 Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen verkauft zu haben. Meiner Einschätzung nach muss es sich um den Suzuki Vitara handeln, der bereits vor sechs Jahren (!) im Bericht der “VW Untersuchungskommission” (Seite 108 ) mit einem realen Stickoxid-Ausstoß von 1.122 mg/km extrem negativ aufgefallen war – das 14 Fache des erlaubten Grenzwertes von 80 mg/km! Diese Autos wurden in Österreich bisher nicht zurückgerufen.
Im zitierten Untersuchungsbericht wird auch offen die große Abhängigkeit des Abgasausstosses von der Außentemperatur zugegeben. Ganz kon´kret wird festgehalten, dass die AGR-Rate ab einer Außentemperatur von 7 Grad um Zweidrittel reduziert wird. Begründet wurde diese extreme Reduktion der Abgasreinigung – wie damals üblich! – mit dem Schutz der Motorteile. Eine fadenscheinige Begründung, die vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standgehalten hat.
Auf Seite 108 des “VW Untersuchungsberichts” ist wörtlich zu lesen:
“Vitara 1.6 l Euro 6
Der Suzuki erfüllt im NEFZ kalt- und NEFZ warm-Test die Grenzwerte. Der NEFZ 10 °C-Test zeigt einen NOx-Wert, der in Höhe des 7,4-fachen des Grenzwertes liegt. Alle PEMS-Straßenmessungen in den NEFZ-Prüfzyklen und bei der RDE-Fahrt liegen oberhalb des 11-fachen des Grenzwertes. Die Messungen erfolgten bei ca. 7 °C Außentemperatur. Dies lässt insgesamt auf eine große Abhängigkeit der AGRRate von der Außentemperatur schließen. Zwar stellt der Hersteller FCA (Suzuki verwendet den Antrieb des Herstellers FCA) dar, dass im Vergleich zu seinen Euro 5-Motoren, die AGR-Rate über der Umgebungstemperatur geringer reduziert werde, aber dennoch werde bei Temperaturen um 7°C die AGR-Rate um ca. Zweidrittel reduziert, um möglichen Schockregenerationen durch feuchte Rußablagerungen im Dieselpartikelfilter sowie einer Zerstörung des NSK infolge sich erst anlagernder und dann konzentriert abbrennender Kohlenwasserstoffanlagerungen vorzubeugen und um Fehlzündungen und Dauerschäden an AGR-Bauteilen und am NSK/DOC zu vermeiden. Diese weitgehend von der Außentemperatur abhängige Abgasminderungsstrategie reduziert die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind. Hinsichtlich der Zulässigkeit der weiten Auslegung des Temperaturbereiches für den Motorschutz wird vom Hersteller angeführt und begründet, dass diese notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen.”
Versprochen wird, dass die ” entsprechenden Suzuki-Fahrzeuge” in einer Servicemaßnahme hinsichtlich des Abgasverhaltens unter realen Fahrbedingungen nachgebessert werden sollen. Konkret wird angekündigt, dass dies mit einem Update für die Euro 6-Kalibrierungen aller FCA Motoren passieren wird, das ab April 2016 zur Verfügung stehen solle. Ob dieses Update jemals stattgefunden hat und mit welchen Effekten, ist nicht bekannt und wäre zu überprüfen.
Denselben Suzuki Vitara führte das deutsche KBA auch auf jener Liste von Automarken, die vom Abgasskandal betroffen, jedoch nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehören.
Die beschlossene Erhöhung der Pendlerpauschalen wird bei Kleinverdienern völlig verpuffen, die derzeit 20 % der großen Pendlerpauschalen bekommen. Sie schauen deshalb durch die Finger, weil sie so ohnehin keine oder so wenig Steuern zahlen, dass die höhe Pauschale ihnen nichts bringt. Durch die Finger schauen auch Besserverdienende mit mindestens zwei Kindern, weil sie dank Kinderboni sowieso keine Steuer zahlen müssen. Fazit aus meiner Recherche: die türkis-grüne Regierung gaukelt eine Teuerungs-Entlastung vor, die ausgerechnet bei den besonders Betroffenen gar nicht greifen kann.
Im Schatten des Russen-Krieges gegen die Ukraine wurde der Audi-Abgasskandal kurz vor Ostern um eine fatale Facette erweitert. Das Landgericht München II lehnte es ab, Audi-Abteilungsleiter Henning L. als Kronzeugen zu führen, sodass dieser weiter die Anklagebank drücken muss. Klaus Ott von der Süddeutschen Zeitung sieht darin ein „verhängnisvolles Signal: Auspacken lohnt sich nicht!“. Der im Abgasskandal sehr versierte Journalist sieht darin einen „ schweren Justizirrtum mit weitreichenden Folgen“.