Mercedes mitten im Abgas-Sumpf

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Der Reihe nach: Zur Brandgefahr. Der Rückruf der brandgefährlichen Autos scheint bereits seit 15. November 2021 in der Rückrufdatenbank des deutschen Kraftfahrtbundesamtes auf (Rückrufcode 2090008). Es ist unklar, ob die Autokäufer auch in Österreich vor der drohenden Brandgefahr gewarnt und gezielt aufgefordert wurden, mit ihren Autos möglichst  vorsichtig zu fahren. Seitens des österreichischen Verkehrs- oder Konsumentenschutzministeriums ist dazu bisher nichts bekannt gegeben worden, obwohl diese Gefahr Probleme seit fast zwei Monaten in Deutschland amtsbekannt sind. Selbst gründen Bundesministern muss die Verkehrssicherheit und müsste und der Schutz der Käufer ein dringendes Anliegen sein! Ein Warnung ist umso wichtiger, weil der Konzern bereits angekündigt hat, diese riesige Rückrufaktion nicht sehr rasch bewältigen zu können, u.a auch wegen fehlender Ersatzteile. Bis dahin sollen die Fahrer vorsichtig fahren, heißt es, was immer das auch konkret bedeuten soll.

Zum Abgasskandal: Seit vergangenem Jahr haben Kläger gegen Daimler-Mercedes deutlich bessere Karten in der Hand, wenn sie sich wegen Abgasmanipulation gerichtlich zur Wehr setzten. Über sechs Jahre nach dem Platzen des Dieselskandals von VW im September 2015 , muss auch der deutsche Premiumhersteller Mercedes für seine Abgasmanipulationen büßen. Schon kurz nach Platzen des VW Dieselskandals wies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Mercedes der C-Klasse 220 BlueTec eine alarmierende Überschreitung der Abgaswerte (Stickoxid) auf der Straße um das 28-Fache nach. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KDA) schmetterte damals das Ansinnen der DUH ab, auch Mercedes-Dieselautos per Gesetz zurückzurufen. Die Zulassungsbehörde glaubte dem damaligen Mercedes-Chef Zetschke, dass man nur gesetzlich erlaubte Spielräume ausnütze, obwohl in den USA bereits Ende April 2018 Klagen gegen Daimler wegen 250.000 abgasmanipulierte Autos erhoben wurde, die vier Jahre später – im August 2020- mit einem 1,9 Mrd. Euro teuren Vergleich beendet wurden. Unermüdlich wies die DUH mit Hilfe seines Kontrollinstitutes EKI, das der rennomierte Techniker und Abgasexperte Dr. Axel Friedrich technisch leitet, in vielen Straßentests nach, dass selbst moderne Diesel zu viel Stickoxid ausstoßen, darunter auch Diesel-Fahrzeuge von Daimler.

In Europa kam es erst Ende Mai 2017 zu einer Razzia, wobei das Gericht vom Verdacht ausging, Mercedes habe von 2008 bis 2016 mehr als eine Million Fahrzeuge mit illegal hohen Abgasen verkauft. Erst im März 2018 kam der Mercedes-Skandal langsam ins Rollen, als der Kleintransporter Vito 1,6 l (Euro 6) per Gesetz zurückgerufen wurde. Der schautzbärtige Mercedes-Chef Zetschke bekämpfte diesen und alle nachfolgenden Rückrufe zwar mit allen rechtlichen Mitteln, kam den Rückrufen aber nach. Erst Ende Mai 2019 nach dem tränenreichem Abschied des schnauzbärtigen Zetschke in die Pension – mit einer kolportierten Pensionszahlung von 4.000 Euro täglich – ging es mit den gesetzlichen Rückrufen richtig los. Und im September 2019 zahlte Mercedes ein Bußgeld von 870 Millionen Euro, weil man die Aufsichtspflicht in Sachen Abgas vernachlässigt hatte. Allein bis  Ende 2020 mussten weltweit über 700.000 Mercedes-Diesler per Gesetz zurückgerufen werden.

Doch erst ab 2021 versank der einst so strahlende Mercedes-Stern immer tiefer in den Strudel des Abgasbetrugs: Mercedes wurde zusammen mit dem VW-Konzern und BWM wegen illegaler Kartellabsprachen wegen zu kleiner Tanks verurteilt, die bei der Abgasreinigung eine wichtige Rolle  spielen. Allein im Laufe des Jahres 2021 mussten zusätzlich  720.000 Mercedes-Autos wegen illegaler Abgasmanipulation zurückgerufen werden. Bisher sind es weltweit über 1,4 Millionen Daimler-Dieselfahrzeuge, die per Gesetz zurückgerufen wurden. (Millionen freiwilliger Rückrufe sind nicht mitgezählt)

In Deutschland hatten betrogenen Käufer zwar schon länger damit angefangen,  gegen Mercedes zu klagen. Rückenwind kam aber erst im Mai 2020, als der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) als oberste Instanz den VW-Konzern verurteilte, weil dieser die Kunden vorsätzlich und arglistig getäuscht hatte, indem er illegale Abschalteinrichtungen in die Autos eingebaut hatte, die auf der Straße den gesundheitsschädlichen Ausstoß von Abgasen erhöhen, während sie den vorgeschriebenen Grenzwert  nur auf dem Prüfstand einhalten. Noch kräftigerer Rückenwind für Klagen gegen Mercedes kam vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Mitte Dezember 2020: die Luxemburger Richter verurteilen jede Art von Abschalteinrichtung als illegal, die den Abgasausstoß nur auf dem Prüfstand reduzieren und nicht auf der Straße. Der EuGH wischte auch die von Mercedes häufig gebrachte Argumentation vom Tisch, dass solche Abschalteinrichtungen bei gewissen Außentemperaturen („Thermofenster“) zum Schutz der Motorbauteile ausnahmsweise erlaubt sein. Obwohl der Spruch des EuGH eindeutig ausfiel, gab es in Deutschland danach aber immer noch Richter und Höchstrichter, die der Mercedes-Argumentation weiterhin Glauben schenkten.

Ein technisches Gutachten für das Landgericht Stuttgart lieferte den Nachweis über zwei illegale Abschaltverfahren beim Mercedes E250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und mit dem Skandalmotor OM 651 aus dem Baujahr 2013. Erstens wurde am Prüfstand die Kühlmittelsolltemperatur von 100 auf 70 Grad gesenkt, sodass sich der NOX-Ausstoß am Prüfstand verbesserte. Zweitens bliebe die Kühljalousien während des ganzen Tests offen, was ebenfalls zu weniger NOX-Emissionen führte. Auf der Straße hingegen schnellte die Kühlmittelsolltemperatur sofort nach oben (100) und sinkt erst nach 54 Minuten, sofern entsprechende Umstände (Drehzahl, Last) reduziert wurden. Die deutsche Zulassungsbehörde, das Kraftfahrt-Bundesamt ( KBA)  hat diese Sache mit dem Kühlmittelsolltemperatur zwar bereits 2019 als illegal eingestuft, was Mercedes nicht daran hinderte, die Manipulation weiterhin strikt zu bestreiten. Mit dem technischen Gutachten gelang nun der Beweis für die Existenz der illegalen Abschalteinrichtung, die bei 100.000 Mercedes eingebaut sein soll.

Der nächste Durchbruch wurde am letzten Februar-Tag 2021 öffentlich bekannt. Die deutsche Zulassungsbehörde Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bereits Anfang Jänner 2021 alle eingelegten Widersprüche von Mercedes zurückgewiesen und bestätigt, dass der Konzern der zurückbeorderten Dieselmotoren illegal manipuliert hatte! Damit war klar, dass  Daimler die Abgaswerte von weltweit 1,4 Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert hat und sie auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen muss.  Bereits in einem vertraulichen Brief des KBA an die Daimler AG vom 4. April 2019 wurde genau erläutert, was das technische Gutachten von dem Landgericht Stuttgart jetzt nachgewiesen hatte:  dass beim Fahrzeug mit dem Motor OM 651 eine „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ eingebaut worden sei, sodass die Stickoxidgrenzwerte auf dem Teststand eingehalten, auf der Straße aber viel zu hohe Werte aufweisen.

Nach Angaben der Daimler AG gibt  in Deutschland bisher 15.000 Einzelklagen von Dieselbesitzern gegen den Konzern. Auch Anleger fordern seit September 2020 auf dem Klagsweg über eine Milliarde Euro von Daimler, weil die Aktionäre zu spät über die Kosten des Dieselskandals informiert worden waren.

Dass Mercedes mit der rechtlichen Bekämpfung der KBA-Rückrufbescheide gescheitert war, brachte vor einigen Oberlandesgerichten die entscheidende Wende zugunsten der Mercedes-Kläger. Sie drehten nun den Spieß um und forderten Mercedes auf, zu beweisen, dass nicht manipuliert worden sei. Die Gerichte ließen sich nicht mehr mit der puren Behauptung des Konzerns abspeisen, man habe nicht manipuliert. Wie mehrere Oberlandesgerichte forderte Ende März Oberlandesgericht Celle von Daimler, den Rückrufbescheid des (KBA) vorzulegen und nähere Angaben zum Typengenehmigungsverfahren zu Kraftfahrt-Bundesamts zu machen. Die Richter sahen sohin  eine sogenannte „sekundäre Darlegungslast“ von Seiten der Daimler AG  als gegeben  an. Vor dem OLG Celle ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM651 der Abgasnorm Euro 5, der vom KBA verpflichtend zurückgerufen worden war.

Mitte August stärkte dann auch noch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Dieselklägern den Rücken:. Der BGH verwies ein Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zurück: Der Beschluss des OLG sei „rechtsfehlerhaft“. Nach dieser BGH-Entscheidung können die Gerichte Mercedes-Klagen künftig nicht mehr einfach mit der pauschalen Behauptung zurückweisen, die Kläger würden einfach  „ins Blaue“ hinein argumentieren – ein weiterer Sieg für die betrogenen Verbraucher

Gleich im April setzte es eine weitere Niederlage für Daimler, diesmal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln: Hier ginge es um einen Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC der aktuelleren Abgasnorm Euro 6, der mit dem Motortyp OM 642 ausgestattet ist. Das sind modernere große Autos, in denen mit Hilfe eines SCR-Katalysators das gesundheitsschädliche Abgas (Stickoxid) in harmlose Bestandteile zerlegen, noch bevor es den Auspuff verlässt. Wichtig dabei ist, dass Harnstoff (AdBlue) in den Katalysator eingespritzt wird und dort bei Backofentemperatur chemisch in harmlose Bestandteile zerlegt wird. Hier bestand die Manipulation darin, zu wenig AdBlue in den Katalysator einzuspritzen, sodass der ganze chemische Prozess nicht gelingen kann. Auch dieser Mercedes war vom KBA verpflichtend zurückgerufen worden. Dass die Dosis an AdBlue grundsätzlich zu klein bemessen war, ist für das OLG Köln eine unzulässige Abgasregelung.

Technisch gesehen nutzt Daimler zwei unterschiedliche Modi zur Eindüsung von AdBlue auf dem Prüfstand und auf der Straße, die das KBA wie folgt erläutert: „Während unter Bedingungen, wie sie auch für die Typprüfung vorgegeben sind, nach Motorstart ein vergleichsweise effektiver Modus geschaltet ist, wird nach dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse nach Ablauf des Prüfzyklus dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet. Ein Zurückschalten in den effektiven Modus erfolgt danach nicht mehr.

Dass Daimler neben dem Thermofenster beim Motor OM 651 mit den Euronormen 5 und 6 eine Kühlmittel-Sollwert-Temperatur und in Euro 6-Fahrzeugen Strategien zur AdBlue-Dosierung nutzt, stellten immer mehr Gerichte fest und urteilten im Sinne der Kläger. Daimler nutzt in seinen Dieselmotoren also verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen, nicht nur das sog. “Betrugsfenster” (verharmlosend: Thermofenster).  Die Motorsteuerung erkennt anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In dem Fall wird die Abgasaufbereitung so manipuliert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb sind die NOx-Emissionen dann ziemlich höher.

Immer mehr Gerichte verurteilten den Stuttgarter Autobauer zur Zahlung von Schadensersatz, weil er Dieselfahrzeuge manipuliert und Verbraucher dadurch sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Auch das OLG Köln, OLG Naumburg, OLG Nürnberg, OLG Frankfurt und OLG Stuttgart fassten verbraucherfreundliche Urteile. Das Urteil des OLG Stuttgart von Juli 2021, das sich auf einen Benz ML 350 BLUETEC 4MATIC mit der Abgasnorm Euro 6 bezog, der vom KBA zurückgerufen worden war, erlangte sogar Rechtskraft. Auch das Urteil des OLG Naumburg  vom 15. Oktober 2021 , das ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Magdeburg abgeändert, wird rechtskräftig, da keine Revision vor dem BGH zugelassen wurde.

Seit 7. Juli 2021 hat die deutsche Verbraucherschutzorganisation azbv in Deutschland eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingebracht, die das Bundesamt für Justiz seit 3. November 2021 veröffentlicht hat und betroffenen Daimler-Kunden auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular anbietet. Das Daimler-Musterverfahren steht auch Nicht-Deutschen offen, betrifft allerdings nur einen keinen Teil aller zurückgerufenen Mercedes-Modelle, nämlich rund 50.000 Mercedes Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK mit dem Motor OM 651. Ob eine Einzelklage mehr bringt, ist zu prüfen. Dort wo Verjährung droht, ist eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage auf alle Fälle geboten, den  es hemmt die Verjährung. Als Stichtag für die Verjährung zählt nicht der Tag, an dem man sich ins Register einträgt, sondern bereits der 7. Juli 2021, also der Zeitpunkt, in dem die Klage vom azbv eingebraucht wurde.  Und man kann, sofern man mit dem Ergebnis der Musterfeststellungsklage nicht zufrieden ist, innerhalb einer gewissen Zeitspanne danach immer aus der Musterfeststellungssklage aussteigen und eine individuelle Klage einreichen.

Gegen Jahresende 2021 hagelte es für Mercedes nicht nur weitere amtliche Rückrufe. Die Deutsche Umwelthilfe mit Dr. Axel Friedrich an der Spitze veröffentlichte am 5.11.2021 ein brisantes Gutachten des Kfz-Software-Experten Felix Domke , der acht bisher unbekannte Abschalteinrichtungen in einer Mercedes-Benz E-Klasse mit Euro 6 Diesel entdeckt und im Detail nachgewiesen hat.

Gutachter Felix Domke fasst seine Untersuchungen so zusammen: „Das Ergebnis dieser Studie ist, dass eine Reihe illegaler Abschalteinrichtungen identifiziert wurden, die die Effizienz der Abgasnachbehandlung im normalen Fahrbetrieb herabsetzen.“ Von den acht Abschalteinrichtungen, die der Software-Experte im untersuchten Mercedes E 350 BlueTEC entdeckt und ausführlich dokumentiert hat, stehen sechs im Zusammenhang mit dem SCR-System. Drei dieser Funktionen hängen von einem „Alterungsfaktor“ ab, der die Schwellenwerte deutlich absenkt, bei denen die Abschalteinrichtungen anspringen. Das geschieht in zwei Fällen schon nach wenigen tausend Kilometern Laufleistung. Zwei der Abschalteinrichtungen betreffen das Abgasrückführ-System des Fahrzeugs.

Die Abschalteinrichtungen aktivieren sich in Fahrsituationen, die auf der Straße üblich sind. „Bereits bei normaler Fahrweise verhindert so gut wie immer mindestens eine Abschalteinrichtung die Verbesserung der Emissionen aktiv – auch wenn es physikalisch oder zum Motorschutz gar nicht notwendig ist. So wird die eingespritzte Menge an AdBlue deutlich reduziert, die zur Neutralisierung der Stickoxide im SCR-Katalysator dringend benötigt wird; ähnlich wird die Abgasrückführungsrate reduziert. Oft leistet dadurch die eigentlich fähige Abgasaufbereitungshardware nur einen Bruchteil der möglichen Leistung, das Fahrzeug stößt unnötig große Mengen Stickoxide aus“, so der Software-Experte

Zum Jahresausklang 2021 wurde bekannt, dass Daimler im jahrelangen Rechtsstreit mit Käufern von Mercedes-Dieselfahrzeugen wegen überhöhter Abgaswerte in Kanada einen Vergleich geschlossen hat. Die Kosten belaufen sich nach Aussagen von Daimler auf rund 175 Millionen Euro. Betroffen sind etwa 83.000 Pkw und Sprinter-Vans. Die endgültige Zustimmung des zuständigen Gerichts in Ontario steht noch aus, den Vorwurf der Abgasmanipulation weist Daimler weiterhin zurück.