Schikane für erfolgreichen VW Kläger

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„Was das deutsche Gericht mit einem siegreichen Kläger aus Österreich aufgeführt hat, bringt das Fass zum Überlaufen. Es zeigt, wie stark beim Landgericht Braunschweig der Schutz des Konzerns im Vordergrund steht “, kritisiert Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV).

Der Fall: Ein Tiroler hat mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) erfolgreich den VW Konzern geklagt. Das Landgericht Braunschweig hat ihm in erster Instanz 16.430 Euro für seinen neun Jahre alten Audi Q3 zu gesprochen.

Stein des Anstoßes ist die Berechnung des Nutzungsentgeltes. Dieses darf der Konzern für die gefahrenen Kilometer verrechnen, sodass er den siegreichen Klägern weniger Schadenersatz zahlen muss. Je mehr man mit dem Betrugsauto gefahren ist, desto höher das Nutzungsentgelt und umso niedriger der Schadenersatz.

„Der Tiroler ist mit seinem neun Jahre alten Auto nur knapp 2.500 Kilometer gefahren, seit er mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins VW in Deutschland geklagt hat. Das vom Schadenersatz abzuziehende Nutzungsentgelt wäre mit rund 300 Euro eher niedrig ausgefallen“, schildert der deutsche Vertrauensanwalt des Verbraucherschutzvereins  Andrè Tittel. „ Doch der Richterin setzte plötzlich ein höheres Nutzungsentgelt von nahezu 6.000 Euro an, völlig losgelöst von den tatsächlich gefahrenen Kilometern und zum Schaden unseres Mandanten“ Sie berief sich dabei auf die üblicherweise im Durchschnitt gefahrene Kilometeranzahl. Tittel: „Das ist eindeutig gesetzeswidrig, daher haben wir für unseren Mandanten bereits Berufung eingelegt“

Der Tiroler Autobesitzer ist mit dem Betrugs-Audi bewußt wenig gefahren, aus zwei Gründen. Erstens hat er die Freude am Fahrzeug verloren, als er ein halbes Jahr nach Kauf des Gebrauchtwagens erfuhr, dass sein Fahrzeug viel zu viel Schadstoff produziert. Zweitens schaltete sich seit dem Software-Update nach jeder Fahrt ein Kühlmechanismus ein, der die Batterie vorzeitig konsumiert.