Schadenersatz auch nach Weiterverkauf

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In gleich zwei Entscheidungen vom 20. Juli 2021 hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Punkten verbraucherfreundlich entschieden. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte zum einen klar, dass der Weiterverkauf eines betroffenen Fahrzeugs nach Klageerhebung den Schadenersatzanspruch nicht entfallen lässt, berichtet auch der deutsche Autofahrerklub ADAC.  Bei einen bereits erfolgten Weiterverkauf tritt der marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle der Rückgabe des Fahrzeugs und ist daher vom Schadenersatzanspruch abzuziehen.

In einer zweiten Entscheidung entschieden die Karlsruher Richter, dass eine beim Weiterverkauf zusätzlich vereinbarte “Wechselprämie” ebenfalls  nicht zugunsten von VW vom Schadenersatzanspruch abgezogen werden darf. Denn die Wechselprämie erhalte der Kunde aufgrund seiner Entscheidung, Auto oder Automarke zu wechseln. Sie habe nichts mit dem Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu tun.