Schadenersatz auch nach Weiterverkauf

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Der VW Dieselskandal jährt sich am 18. September zum 6. Mal.  Manche VW Käufer haben – so wie ich – schon längst die Lust am Weiterfahren verloren und ihren Betrugsdiesel  längst verkauft. Trotzdem steht mir und allen anderen in der selben Situation Schadenersatz zu, sofern wir VW geklagt haben. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, ein Weiterverkauf bremst einen etwaigen Schadenersatz nicht aus. (Forstsetzung)

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