VSV: Erstes Urteil gegen VW

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Zur Erinnerung. Vom Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage hat VW im Frühjahr 2020 sämtliche ausländischen Kläger – darunter 1.100 aus Österreich und Südtirol – ausgegrenzt. Für die Hälfte dieser Abgeblitzten – etwa 500 Fälle – brachte der Verbraucherschutzverein (VSV) daraufhin individuelle Klagen gegen VW in Deutschland ein – in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer. Der Burgenländer ist der erste, der seine Schäfchen jetzt ins Trockene bringen konnte.

Das für den Käufer positive Gerichtsurteil ist an sich keine Überraschung. Schließlich hatte der deutsche Bundesgerichtshofes (BGH) im Mai 2020 in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass VW bei EA 189 Dieselautos „arglistig getäuscht“ und „sittenwidrig geschädigt“ hat und den Käufen Schadenersatz zusteht. Daraufhin hatte VW öffentlich angekündigt, alle anhängigen Gerichtsverfahren in Deutschland bis Ende 2020 mit Vergleichen zu beenden. Im Herbst gab es zwar vorübergehend auch für Österreicher rund 20 Vergleiche, seitdem ist aber Stopp. “Der eigentliche Skandal ist, dass VW seinen Anwälten per Weisung angeordnet hat, mit Österreichern und Südtirolern keine Vergleiche zu schließen. Das wissen wir von unserem deutschen Vertrauensanwalt“, kritisiert Dr. Kolba. „Damit werden nicht-deutsche VW-Kunden ein zweites Mal ausgegrenzt.“

Jetzt müssen Österreicher und Südtiroler die anhängigen Prozesse bis zum bitteren Ende durchkämpfen, während ihre deutschen Kollegen von VW Vergleichsangebote erhalten. „Dabei sind es technisch haargenau dieselben Betrugsautos, die vor Platzen des Dieselskandals im September 2015 verkauft wurden“, empört sich Dr. Kolba über diese Ungleichbehandlung.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) sammelt weiterhin Geschädigte, auch wenn eine dreijährige Verjährungsfrist im schlechtesten Fall bereits abgelaufen sein könnte. Denn in Österreich gibt es – im Unterschied zu Deutschland – ein Unternehmensstrafrecht und gegen VW wird wegen Betruges ermittelt. Bei Betrug beträgt jedoch die Verjährungsfrist 30 Jahre.

 

„Wir werden daher – mit Unterstützung von Prozessfinanzierern – auch auf den ersten Blick verjährte Fälle gegen VW einklagen,“ kündigt Kolba an. „Geschädigte haben kein Kostenrisiko, der Finanzierer bekommt eine Erfolgsprovision aus dem Erlös.“

Der BGH hat VW jedoch ein Schlupfloch eröffnet: Vom eingeklagten Kaufpreis muss zwar eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer abgezogen werden, aber die Kunden bekommen keine Zinsen für die Zahlung des Kaufpreises. Je länger ein Vergleich oder Urteil dauert, desto weniger kommt für die Kunden dabei heraus.

„Wir wollen die Klagen möglichst rasch einbringen, denn ab der Klage bekommen die Kläger beim Prozess-Erfolg auch Zinsen mit über 5% punkte über dem Basiszinssatz zugesprochen. Das ist derzeit eine Verzinsung, die man auf keinem Sparbuch erreichen kann,“ verweist Kolba. „Wir raten daher allen VW-Geschädigten sich jedenfalls rasch beim VSV zu melden.“