VW: Auch Euro 6 Diesler illegal

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Blenden wir zurück: Im September 2015 flog der VW Dieselskandal auf. Bis Mai 2020 hat es gedauert, bis der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) den VW Konzern in Deutschland wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt hat. VW hatte in Europa in 8,5 Millionen Dieselautos der EU-Abgasklasse Euro 5 und EA 189 Motoren zwei verschiedene Betriebsmodi eingebaut, einen sauberen für den Prüfstand und einen dreckigen für die Straße. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember 2020 eindeutig klargestellt, dass es illegal ist, durch Umschalten auf einen anderen Betriebsmodus die Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb auf der Straße zu reduzieren, wie es VW mit seinen Betrugsmotoren gemacht hatte.

VW hatte jedoch stets bestritten, dass es solche illegale Abschalteinrichtungen auch in den Nachfolgemotoren des EA 189 gäbe. Das OLG Naumburg sieht es jedoch für erwiesen an, dass VW noch bis Mai 2016 (22. Kalenderwoche) Diesel-Pkw mit dem EA 288 Motor und der EU-Abgasklasse Euro 6  produziert und mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet hat. Das OLG sprach dem Besitzer eines Golf VII daher einen Schadenersatz von 20.885,71 Euro zu, berichtet die erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei Christopher Kress.

Anders als beim EA 189 geht es diesmal nicht um die Umschaltlogik vom Sauber- in einen Schmutzmodus. Anders als beim EA 189 geht es nicht darum, dass die Abgasrückführung (AGR) ab bestimmten Außentemperaturen teilweise oder vollständig ausgeschaltet wurde, sodass diese Autos im Winter volle Pulle Abgase in die Luft schleuderten. Diesmal geht es um den sogenannten Speicherkatalysator (NFX). Im Speicherkatalysator – nomen est omen – wird das schädliche Abgas Stickoxid (NOX), das im Motorzylinder unvermeidbar entstanden ist, gespeichert (= gesammelt) und regelmäßig in harmlose Bestandteile zerlegt. Diesen Entleerungsvorgang nennt man „Regeneration“. Auf der Straße passiert dies entweder alle 5 Kilometer oder früher, je nachdem ob der Kat schon voll ist. Auf dem Prüfstand hingegen passiert diese „Regeneration“ immer nur nach 5 Kilometern, denn das Auto wird auf dem Prüfstand so eingestellt, dass der Speicherkat von Start weg leer ist. Dass auf dem Prüfstand andere Kriterien (Parameter) für die Abgasreinigung greifen als in Normalbetrieb auf der Straße, stellt für das OLG eine illegale Abschalteinrichtung dar.

Es lohnt sich, das Urteil genau zu lesen. Denn VW streitet diese Fakten gar nicht ab, sondern argumentiert damit, dass die deutsche Zulassungsbehörde, das Kraftfahrtbundesamt (KBA), diese Art von Abschalteinrichtung genehmigt hätte. Am OLG prallte diese Verteidigungsstrategie des VW Konzerns völlig ab. VW argumentiert auch noch, dass trotz dieser Abschalteinrichtung die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Autos eingehalten würden. Auch dieses Argument lässt das OLG nicht gelten. Es beruft sich in beiden Fällen auf den EuGH und dessen Argumentation, dass jegliche Art von Abschalteinrichtungen verboten sei, die auf der Straße die Abgasreinigung systematisch ändert ,aktiviert oder minimiert.

Der Link zum Urteil

https://www.uni-regensburg.de/assets/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/heese/OLG_Naumburg_8_U_68_20.pdf