EU-Dieselurteil umsetzen!

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Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) in den vergangenen Monaten Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Mit sinkender Außentemperatur steigen bei einer Vielzahl von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw die Emissionen von Stickoxid (NOx) extrem an. Fahrzeuge, die vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als vermeintlich „sauber“ von amtlichen Rückrufen oder Entzug der Betriebserlaubnis verschont wurden, weisen nachweislich illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf.

Sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle haben einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung (AGR). Die getesteten Euro 6-Modelle haben zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen bei Stickoxid (NOX) extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf.

Ebenso erschreckend sind die Werte bei einem Euro 6 Volvo XC60 D5 AWD, der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeigt sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führt.

Trotzdem macht das KBA bisher keine Anstalten, diese Fahrzeuge zurückzurufen. Und das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium tut auch nichts. nimmt die Hersteller nicht in die Pflicht. ” Ich erwarte von einem Bundesverkehrsminister, dass er rechtskräftige Gerichtsurteile respektiert und umsetzt – sei es durch die Anordnung amtlicher Rückrufe zur Beseitigung jeglicher Betrugssoftware bei Dieselfahrzeugen oder durch die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Dieselgate- und CO2-Betrugs-Akten“, fordert  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, in der Pressekonferenz.

Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung vom Dezember 2020 alle Arten von Abschalteinrichtungen für illegal erklärt, das heißt auch temperaturgesteuerte. Mit großer Klarheit räumte der EuGH mit zwei Märchen auf, die seitens der Autokonzerne gerne und medial gestreut werden: Grenzwerte müssen laut EuGH beim Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden und nicht nur bei der Zulassung am Prüftstand. Der Schutz von Motorbauteilen ist keine taugliche Ausrede für Abschalteinrichtungen, die systematisch die Abgasreinigung ausschalten oder heruntersetzten, so der EuGH. Trotz dieses glasklaren Urteils sind in Europa – und nicht nur in Deutschland – noch immer Diesel-Pkws unterwegs, deren Abgasreinigung speziell bei winterlichen Temperaturen nicht oder nur teilweise funktioniert.

Selbst Diesel-Pkw, die vom VW Konzern nach dem Platzen des Dieselskandals produziert wurden und mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet sind, gibt es noch Modelle, die mit einem Betrugsfenster ausgestattet sind. So stellte das EKI extrem hohe NOX Emissionen bei folgenden Modellen fest: Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6, der den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache überschreitet oder ein VW Golf GTD 2.0 TDI ABT, der mit durchschnittlich 427 mg/km ebenso deutlich den gesetzlichen Grenzwert von 80 mg/km überschreitet.

Die NOX-Messungen des EKI  zeigen jedoch auch, dass eine Einhaltung des Grenzwertes im Realbetrieb durchaus möglich ist: So zeigen Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro 6d zugelassen sind, wie ein Volvo V60 D3 oder ein Mercedes E 300 de, die technische Machbarkeit funktionierender Abgasreinigung. Ihr Abgaswerte liegen weit  u n t e r  dem gesetzlichen Grenzwert.