EuGH-Urteil: Klagen tut not!

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Was besagt das EuGH Urteil im Kern? Abschalteinrichtungen, mit denen Abgaswerte systematisch geschönt werden, um die Zulassung zu erreichen, sind illegal. Punkt. Fünf Jahre hat Europa für etwas gebraucht, was in den USA bereits kurz nach Auffliegen des VW Dieselskandals feststand: Auch auf der Straße müssen die Autos die vorgeschriebenen Grenzwerte für gesundheits- und umweltschädigende Abgase einhalten und nicht nur beim kurzen Test im Prüflabor. Der EuGH schmetterte die Ausreden der Autobauer ab, die solche Abschalteinrichtungen mit dem Schutz des Motors rechtfertigen wollten.

Wichtig ist: die Höchstrichter in Luxemburg verbieten  a l l e Arten von Abschalteinrichtungen, nicht nur die sogenannten Thermofenster des VW-Konzerns, bei denen die Abgasrückführung nur bei bestimmten Außentemperaturen voll funktioniert, bei +10 bis +33 Grad und im Großteil des Jahres viel zuviel schädliche Abgase ausstoßen. Auch alle anderen Autokonzerne sind betroffen, die nachweislich die verschiedensten Abschalteinrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge eingebaut haben. Ein Blick auf die offizielle Rückrufstatistik des deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) zeigt eine lange Liste von Autos, die genau aus diesem Grund zurückgerufen wurden. Zusätzlich zu VW sind es Daimler-Mercedes, Fiat, BMW, Renault und Opel.

Nicht alle Abschalteinrichtungen sind von der Außentemperatur abhängig, sondern auch von Motordrehzahl, Geschwindigkeit, Höhenmeter oder eingelegter Gangschaltung (bei Automatik). Fiat zum Beispiel hat bei Dieselmotoren nach 22 Minuten die Abgasreinigung abgeschaltet, „arschknapp“ nach dem 20 minütigen Prüfzyklus (NEFZ). Dr. Axel Friedrich, Technik-Doyen und Aufdecker des VW-Dieselskandals bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) konnte 13 verschiedene Abschalteinrichtungen nachweisen, die manche Autobauer sogar miteinander kombinierten.

Noch wichtig: das Urteil betrifft nicht nur die Betrugsdiesel älterer Bauart der Abgasklasse Euro 5, die bis 2015 neu auf den Markt kamen und mit einem Abgasrückführungssystem (AGR) ausgestattet sind. Auch später verkaufte Diesel der Abgasklasse Euro 6 und größere Autos (3 Liter, 4 Liter) mit einem aufwendigeren SCR-System (mit Harnstoffzusatz) dürfen die Harnstoffdosis nicht künstlich gering halten und damit viel zuviel schädliche Abgase in die Luft blasen.