Start klar für Daimler-Massenklagen in Österreich

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Die Parallelen zum VW-Dieselbetrug sind auffällig. Daimler hat ebenso wie VW jahrelang und mit Vehemenz bestritten, eine illegale Abschalteinrichtung in Diesel-Autos installiert zu haben, sodass die Autos auf der Straße viel zu viel gesundheitsgefährliches Abgas „Stickstoffoxid“ (NOX) ausstoßen, während sie auf dem Prüfstand alle vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Es ist erstaunlich, wie lange es der Konzern geschafft hat, zu bestreiten, was eigentlich nicht zu bestreiten war.  Bereits im September 2018 haben Dr. Peter Kolba und ich in unserem Buch „Diesel-Schäden. Wie Sie sich zur Wehr setzen können!“ (myMorawa) den offensichtlichen Betrug durch Daimler ziemlich genau beschreiben können.

Blenden wir zurück in diese unglaubliche Geschichte:

Gleich nach dem Auffliegen des VW-Abgasskandals im September 2015 klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Mai 2016 Daimler beim Landgericht Stuttgart wegen irreführender Abgasangaben. Zwei Monate davor, im Februar 2016 hatte die DUH beim Mercedes C-Klasse 220 Bluetec eine alarmierende Überschreitung der NOX-Werte auf der Straße um das 28-Fache festgestellt. Die Tests führte das niederländische Institut TNO durch. Doch die deutsche Zulassungsbehörde „Kraftfahrt-Bundesamt“ (KBA) schmetterte das damalige Ansinnen der DUH ab und glaubte dem Konzern, dass alles nur zum Schutze der Motorbauteile geschehe! Mit diesem Argument fegte das KBA gesetzliche Rückrufe vom Tisch und verlangte wenig später von Daimler lediglich „freiwillige Rückrufe“. Der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche verstieg sich zur Behauptung, Daimler würde keinesfalls betrügen, sondern lediglich die großen Spielräume der Gesetzgebung in Europa ausnützen!. Ihm bliebe gar nichts anders übrig, sonst könnten ihm die Aktionäre womöglich Untreue vorwerfen, argumentierte der schnautzbärtige Mercedes-Manager sinngemäß.

Während diese Drohgebärde in Europa zunächst erfolgreich wirkte, liefen die Dinge in den USA ganz anders: dort brachte Ende April 2016 der US-Anwalt Hagnes Berman bereits jene Klage gegen Daimler ein, die jetzt – vier Jahres später – in einem Vergleich mündete.

In Europa dauerte es bis März 2017, bis die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Mitarbeiter der Daimler AG zu ermitteln begann. Ende Mai 2017 kam es zu ersten Razzia. Aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart ging hervor, dass Daimler in Europa von 2008 bis 2016 mehr als eine Million Fahrzeuge mit einem illegal hohen Abgasausstoß verkauft haben soll. Betroffen waren davon nicht nur Mercedes C 220 Bluetec (2,1 Liter) der Abgasnorm Euro 5, sondern auch neuere Autos: der Mercedes S 350 Bluetec (3 Liter) der Abgasnorm Euro 6. Genau diese beiden Autos hatte das KBA ein Jahr zuvor in die Kategorie der „unauffälligen Autos“ eingestuft!! Ganz offenbar hatte sich die deutsche Zulassungsbehörde vom strahlenden Mercedes-Stern blenden lassen und ihnen das Argument abgeknöpft, man dürfe aus Gründen des Motorschutz die Abgasreinigung auf der Straße reduzieren bzw. völlig ausschalten.

2018 kam der Mercedes-Skandal immer stärker ins Rollen, stand medial jedoch stets im Schatten des VW Skandals. Zunächst wurde im März 2018 der Kleintransporter Vito 1,6 (Abgasnorm Euro 6) per Gesetz zurückgerufen, rund 5.000 an der Zahl. Mercedes-Chef Zetsche fügte sich zwar dem Rückruf, die er mit aller Kraft bekämpft hatte, bestritt bis zuletzt aber jede Betrugsabsicht und drohte den Behörden unverhohlen mit Klagen.

2019 ging es dann Schlag auf Schlag. Der einst so strahlende Mercedes Stern versank immer tiefer in den Strudel des Abgasbetrugs: Anfang Februar gab es grünes Licht für die Sammelklage gegen Daimler in den USA und am Ende Februar kamen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Abgasbetrugs in die Gänge, genauso wie zuvor gegen VW, Porsche und Bosch.

Ende April startete die EU-Kommission mit ihrem Ermittlungsverfahren gegen die deutschen Autobauer Daimler, VW und BMW. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis Frühjahr 2014 in gemeinsamer Absprache die Harnstoff-Tanks ihrer Dieselautos absichtlich zu klein gebaut zu haben, sodass die Abgasreinigung nicht voll funktionieren konnte. Ebenso sollen sie bei den Benzinautos den verpflichtenden Einbau von Partikelfilter verhindert haben. Dieses Kartellverfahren ist derzeit noch anhängig.

Ende Mai 2019, nach dem tränenreichen Abschied von Zetsche in den Ruhestand – mit einer kolportierten Pension von 4.000 Euro täglich- ging es unter dem neuen Chef Ola Källenius erst richtig los. Im Juni 2019 mussten weitere 60.000 Diesel-Mercedes zwangsweise zurückgerufen werden, weil sie zuviel Abgas ausstießen. Diesmal traf es den GLK 220 CDE der Abgasnorm Euro 5, der zwischen 2012 und 2015 mit dem Motor OM 651 gebaut worden war und der bereits seit Herbst 2018 negativ aufgefallen.  Bald danach mussten europaweit über 700.000 Autos des Daimler-Konzerns zwangsweise zurückgerufen werden. Für weitere 3 Millionen Fahrzeuge wurden freiwillige Rückrufe angekündigt, die bis dato von niemanden kontrolliert wurden. Im September 2019 akzeptierte Daimler ein Bußgeld von 870 Millionen Euro, womit der Konzern zugab, die Aufsichtspflicht in Sachen Abgas vernachlässigt zu haben. Genau dasselbe hatten zuvor bereits VW (1 Milliarde), Audi (800 Mio), Porsche (535 Mio) und Bosch (90 Mio) gemacht, wobei diese insgesamt 3,3 Milliarden Euro von jenen deutschen Bundesländern kassiert wurde, in denen diese Konzerne ihren Stammsitz haben. Die betrogenen Käufer sahen davon nichts.

Mehrere Tausend Mercedes Besitzer haben den Konzern in Deutschland bereits geklagt, vereinzelt auch in Österreich. Aufwind erhalten sie nicht nur durch den Vergleich in den USA, sondern auch  durch den Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) von vergangenen Mai. Der BGH hatte als oberste Instanz in Sachen VW klipp und klar befunden,  dass VW seine Kunden vorsätzlich und arglistig getäuscht, kurzum betrogen hat. Da es sich bei Mercedes ebenso wie bei VW um eine illegale Abschalteinrichtungen handelt, dürften die Gerichte über Mercedes wohl nicht anders urteilen als über VW, wo die Kläger die anhängigen Gerichtsverfahren gewinnen.

Dass die Autohersteller nicht nur in ihren Heimatländern geklagt werden können, sondern auch dort, wo die Autos verkauft wurden, hat der Europäische Gerichtshof kürzlich in Zusammenhang mit den VKI Sammelklagen gegen VW befunden.

Damit stehen Klagen gegen Mercedes in Österreich nichts im Weg. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist darauf bestens vorbereitet und hat bereits die ersten Fälle gesammelt.