VW: Österreich nicht ausgrenzen!

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Der seit Jahresbeginn verhandelte Vergleich zwischen VW und der Konsumentenschutzorganisation vzbv ist gestern in letzter Minute geplatzt, obwohl man sich auf eine Gesamtsumme von 830 Millionen Euro für die mehr als 400.000 Teilnehmer der deutschen Musterfeststellungsklage geeinigt hatte.  Laut Süddeutscher Zeitung will VW zwischen  1.350 bis 6.200 Euro pro Fall zahlen, je nach Alter und Typ des Autos. Zugrunde gelegt wird dabei 15% des ursprünglichen Kaufpreises.

Fast gleichzeitig mit der medialen Ankündigung, dass dieser Vergleich geplatzt sei, hat Volkswagen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Musterfeststellungsklage von sich aus einen Vergleich angeboten, der inhaltlich genauso aussieht  wie der soeben geplatzte.  Der Unterschied: VW tritt dabei direkt mit seinen Kunden in Kontakt und niemand von außen kann die Abwicklung des Deals kontrollieren.

Während beide Parteien noch streiten, warum der Deal geplatzt ist – VW schiebt eine 50 Mio. Euro Forderung der vzbv Anwälte für die Abwicklung vor, die der vzbv bestreitet – ist die Marschroute für die betroffenen VW-Dieselbesitzer in Deutschland schon klar: sie können wählen, ob sie den Vergleich annehmen oder ob sie weiterhin innerhalb der Musterfeststellungsklage klagen.

Wer den Vergleich annimmt, muss sich gegenüber VW verpflichten, die Musterfeststellungsklage fallen zu lassen und auch keine weiteren rechtlichen Schritte gegen VW zu unternehmen. Damit verschafft sich der VW Konzern rasch Rechtsicherheit. Wer Konzern und die Branche kennt weiß, dass Volkswagen die direkte Kommunikation mit seinen Kunden dazu verwenden wird, das Verkaufsgeschäft anzukurbeln und sie mit einem Neuwagenangebot bei der Stange zu halten. Bereits das Software-Update hatten Konzernteile wie Seat dazu genützt.

Wer in der Musterfeststellungsklage bleibt, muss das Ende des Prozesses im OLG Braunschweig abwarten. Die Chancen zu gewinnen stehen gut, vor allem weil wichtige Höchstgerichtsurteile demnächst zu erwarten sind, am 19. März vom Europäischen Gerichtshof und am 5. Mai  vom BGH in Karlsruhe.