VW: Flucht nach vorn

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Erstens sind mit Silvester die meisten  Ansprüche für 2,5 Autos in Deutschland und 400.000 in Österreich verfallen, ausgenommen jene, die vor Gericht gezogen sind. Und für VW ist es billiger und schneller, sie mit Hilfe von Vergleichen vom Tisch zu kriegen.

Zweitens ist für Anfang Mai ein Verfahren gegen VW vor dem Höchstgericht in Karlsruhe fixiert. Sollen die Wolfsburger, wie es aussieht, verurteilt werden, müssten sich alle anderen Gerichte daran halten. Auch das spricht dafür, sich im Vorfeld rasch zu vergleichen.

Drittens braucht VW keine negativen Schlagzeilen mehr über Diesel-Autos. Um die strengeren CO2 Flottenziele für 2020 erfüllen zu können, muss der Konzern in diesem Jahr möglichst viel Dieselautos verkaufen, die ja weniger CO2 ausstoßen als Benziner. Denn mit Elektroautos, die den CO2 Flottenvergleich ebenfalls drücken, sind die Wolfsburger noch nicht soweit. Erst  zu Jahresmitte werden sie ihren ersten echten Batterien-Golf, den ID.3, in größerem Umfang anbieten können, gegen Ende des Jahres den schwereren.

Mit so einem Vergleich in Braunschweig ist für den Konzern das „Dieselthema“ – wie es verniedlichend in der konzerneigenen Sprachregelung heißt – allerdings noch nicht erledigt. Der Vergleich bezieht sich ja nur auf die erste Welle der Betrugsdiesel, die im September 2015 aufgeflogen ist. Also auf  Pkw der Kompaktklasse (1,2, 1,6 und 2 Liter Hubraum), die zwischen 2010 und 2015 verkauft wurden, mit dem Betrugsmotor EA 189 ausgestattet sind und zur Abgasnorm Euro 5 gehören. Nicht davon betroffen sind alle Autos, die erst im Laufe der Jahre 2017, 2018 und 2019 zurückgerufen worden sind. Das sind in erster Linie die große Oberklasse-Audis mit 3 Liter Hubraum oder darüber, die seit 2003 (kein Tippfehler!) gebaut und noch bis 2017  (nach Platzen des Skandals) verkauft wurden und die sowohl der Abgasnorm Euro 4 als auch der neueren Abgasnorm Euro 6 angehören. Hier wird’s noch spannend, auch weil weitere Rückrufe in der Pipeline für 2020 liegen.

Zu hoffen ist jedenfalls, dass der zu erwartende Vergleich in Deutschland nicht so mickrig ausfällt wie jener in Österreich mit den Polizeiautos. Selbst wenn VW an die Republik für über 2.000 Polizeiautos 2 Millionen Euro gezahlt haben sollte, wären das 1.000  oder 1.200 Euro pro Auto. Besser als nichts, aber weit entfernt von den 6.000 Euro Schadenersatz pro Auto, den der Verein für Konsumentenschutz bei seinen Sammelklagen einfordert hatte und was 20% Wertverlust pro Auto entspricht.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) drängt weiterhin mit Nachdruck auf die Herausgabe des Gutachtens, dass der Republik den Sieg gegen VW gebracht hat. Es soll auch jenen zirka 20.000 VW Opfern helfen, die sich ebenso wie die Finanz-Prokuratur als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben.  Um diesen Wunsch Nachdruck zu verleihen, hat der Verbrauchrschutzverein über seinen Vertrauensanwalt Dr. Michal Poduschka eine Nachtragsanzeige einbringen lassen. Mal sehen, wie ernst die neue Regierung das Thema Transparenz auch in dieser Causa nimmt.