Her mit dem Gutachten

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Dieselskandal
  • Lesedauer:5 min Lesezeit

Knapp unter 2,6 Millionen Euro soll die Finanz- Prokuratur laut Bericht des Standard für 2.100 Betrugs-Diesel kassiert haben, 1.200 Euro pro Fahrzeug. Ausschlaggebend für den Erfolg war ein Sachverständigengutachten, das offensichtlich den Betrug nachweisen konnte, der da lautet: eine extra eingebaute Software sorgte dafür, dass die Abgasreinigung komplett oder teilweise abgeschaltet wurde, sobald die Fahrzeuge auf der Straße fahren und ein Vielfaches an gesundheitsgefährdendem Abgas (Stickstoffoxid, NoX) ausstoßen als gesetzlich erlaubt. Ferner stellte dieser Gutachter fest, dass dieser Mangel durch das nachträgliche Software-Update keineswegs behoben wurde.

Halten wir fest: Der Staat kassiert und lässt die einfachen Bürgerinnen und Bürger im Stich. Geht’s noch? Das Mindeste, das jetzt passieren muss, ist, dass, der Staat mit diesem Sachverständigen-Gutachten herausrückt, mit dem VW in die Enge gedrängt wurde. Es gibt schließlich mehrere Tausende Österreicher und Österreicherinnen, die sich als Privatbeteiligte an das Strafverfahren gegen VW angeschlossen haben und nun ebenso behandelt werden möchten wie die Polizei.

Dass der Betrug endlich „amtlich“ dokumentiert wird, ist für Insider keine sonderliche Überraschung. 2019  hat es vor Gericht einen echten Durchbruch zugunsten der Käufer gegeben, in Österreich als auch in Deutschland. Vier Jahre hat es  gedauert, bis Richter und Richterinnen endlich zu Erkenntnis gelangten, dass hier ein Betrugsfall vorliegt. In einer ersten Phase hatten – technisch völlig überforderte Richter und die deutsche Zulassungsbehörde – den Beteuerungen des mächtigen Konzerns ja noch geglaubt, wonach die vorgeschriebenen Grenzwerte in Europa halt nur im Labor einzuhalten sind und nicht auf der Straße. Vor manchen Gerichten mussten sich VW Opfer sogar Fragen nach ihrem persönlichen „grünen Gewissen“ gefallen lassen, also wie wichtige ihnen der Kauf eines „sauberen“ Autos gewesen sei.

Das hat sich seit Anfang 2019 schlagartig geändert. Den Anfang machte gleich zu Jahresbeginn der  sogenannte „Hinweis-Beschluss “ des  deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. Februar 2019. Der stellte klipp und klar fest, dass durch die Manipulation von vornherein ein Mangel („Grundmangel“) gegeben ist, sodass diese Autos niemals hätten zugelassen werden dürfen. Diese Gefahr, die Zulassung zu verlieren, schwebe nach wie vor über ihnen, auch nach dem Software-Update. Diesem Fingerzeig des BGH, wonach es sich um eine strafrechtliche Verfehlung nach Paragraph 826 BGB handle, sind viele Gerichte gefolgt, in Österreich, aber insbesondere auch in Deutschland, wo selbst Oberlandesgerichte wie OLG Karlsruhe, OLG Oldenburg, OLG Stuttgart den VW Konzern wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ verurteilten.

Als der amtierende VW-Chef Herbert Diess am 19. Juni 2019 bei seinem TV-Auftritt in der Talksendung von Markus Lanz gar noch sagte: „Was wir gemacht haben, war Betrug“, fiel bei noch mehr Richtern der Groschen.  96 von 115 Landgerichte und 18 von 23 Oberlandesgereichte in Deutschland entscheiden gegen VW, so der Regensburger Jura-Professor Michael Heese, der die Urteile systematisch auswertet.

In der Folge änderten die VW Anwälte ihre Taktik. Drohte eine Niederlage vor Gericht oder das Verfahren in höhere Instanzen zu wandern, bot VW seinen Opfern mitunter „goldene“ Vergleiche an und hängten allen Beteiligten einen Maulkorb um. Erfolgreiche Anwälte in Österreich und Deutschland raufen sich die Haare, weil sie gerne ein Urteil des Höchstgerichts gegen VW hätten, an dem sich alle niedrigeren Instanzen orientieren müssten!

Diese Schweigeklausel erklärt auch, warum es so verschiedene Angaben gibt, nicht nur über die Zahl der erfolgreichen Urteile gegen VW, sondern sogar wieviel Verfahren es überhaupt gibt.  Die außergerichtlichen Vergleiche, bei denen VW ja verloren hat,  zählt der Konzern einfach nicht. Zudem differenziert er fein säuberlich zwischen „laufenden Verfahren“ und „Urteilen“ und stiftet damit eine mediale Zahlen-Verwirrung.

Fakt ist: für den Großteil der 8,5 Millionen betroffenen Diesel mit Betrugssoftware in Europa, die 2015 in der ersten Welle aufgeflogen sind, ist schon alles zu spät,  die meisten Fristen mit dem Silvester-Klang der Pummerin verjährt. Insofern ist die Verzögerungstaktik des Konzerns vor Gericht ziemlich aufgegangen. Aber für jene Autos, die nach diesem ersten Dieselskandal aufgeflogen und 2018 und  2019 zurückgerufen wurden, sind die gerichtlichen Gewinnchancen intakt.  Es sind  Autos der Oberklasse, mit 3 Liter Hubraum oder darüber, große Audis, VW und Porsches. Ihnen hilft der Verbraucherschutzverein (VSV) mit Hilfe von Prozessfinanzieren, Einzelklagen genau dort einzubringen, wo die größten Gewinnchancen bestehen (www.klagen-ohne-risiko.at)

Mit großer Spannung blicken alle, die im Abgasskandal Rang und Namen haben, auf den 5. Mai 2020. An diesem Tag wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Höchstgericht über die Causa VW entscheiden und damit die Leitlinien für alle gerichtsanhängigen Verfahren markieren. Spannend wird vor allem die Frage, ob dieser Termin und eine drohende Verurteilung, den Konzern dazu bringt, im Musterfeststellungsverfahren mit über 400.000 Beteiligten noch vorher einen raschen Vergleich anzubieten. Davon könnten auch jene 1.100 VW-Besitzer aus Österreich und Südtirol profitieren, die mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins bei diesem Mammutverfahren dabei sind.