Audi-Klagen: Eile tut not

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Wer zu spät kommt, den straft das Leben. Dieser Satz gilt in diesem Fall gleich doppelt und dreifach.

Erstens ist die Zahl der Einzelklagen, die der Verbraucherschutzverein nach Deutschland vermittelt, mit 250 begrenzt. Man kann dabei nicht verlieren, weil sämtliche Kosten und das Risiko ein Prozessfianzierer übernimmt. Diesem muss man allerdings 25 bis 35% jenes Geldbetrags lassen, der erstritten wird. Besser etwas als gar nichts.

Zweitens ist es ein Wettrennen gegen die Zeit. Wir dürfen a nicht vergessen, dass Ansprüche auf Schadenersatz  nach einer gewissen Zeit automatisch verjähren und dann ist alles zu spät. In diesem Fall hat man drei Jahre Zeit. Die Zeit fängt an zu laufen, sobald einem  „Schaden“ und „Schädiger“  bekannt wurden. Juristen gehen davon aus, dass die Uhr zu ticken anfängt, sobald man den Brief mit der Aufforderung erhalten hat, das Auto zum Software-Update in die Werkstatt zu fahren.

Eile geboten ist vor allem bei den Autos der ersten Dieselgate-Generation, also die mit dem berühmt berüchtigten Betrugs-Motor EA 189, mit 1,6 oder 2 Liter und der Abgasnorm Euro 5 , die im September 2015 aufgeflogen sind. Mehr Zeit lassen kann man sich mit den großen Diesel-Autos, den 3 oder 4,2 Liter Autos der Abgasnorm Euro 6, die in Europa ja erst zwei Jahre später aufgeflogen sind.

Vor allem die Audis mit 1,6 und 2 Liter Motoren wurden im großen Stil erst Ende 2016 zurückgerufen. Bis Ende 2019 ist also Zeit, für sie Schadenersatz zu verlangen. Die großen Audis und die Porsches wurden erst Ende 2017 oder im Laufe des Jahres 2018 amtlich zurückgerufen, sodass hier zeitlich mehr Spielraum besteht.