Braunschweig: Sonne nach Wolken?

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Beispiel eins: Obwohl der VW-Konzernchef höchstpersönlich in einer deutschen TV Talk-Show von Betrug geredet und diesen vor US-Gerichten bereits zugegeben hat, bestreiten die VW-Anwälte hier einfach alles. Die Abschalteinrichtung sei durch die Updates entfernt worden, es gäbe keinen Schaden, die Autos seien ja zugelassen worden, man habe sie stets sicher nutzen können. Dem halten die Anwälte der Verbraucherschützer entgegen: die Kunden haben für ihr Geld nicht jenes saubere Auto bekommen, das sie mit Fug und Recht erwarten konnten. Mit derart hohen Abgasemissionen hätten diese Fahrzeuge nie zugelassen werden dürfen. Sie hatten daher von Anfang an einen Sachmangel und VW müsse diese Autos zurückkaufen! Genauso entscheiden neuerdings immer mehr Land- und Oberlandesgerichte in Deutschland: 97 von 115 Gerichten kommen zu dem Schluss, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, zählt Rechtsexperte Michael Heese im Handelsblatt auf!

Dasselbe Gefühl habe ich als Betroffene im Saal: da hat ein Konzern jahrzehntelang betrogen und gelogen und weigert sich noch immer, zuzugeben, wofür er schon bestraft wurde! Vergessen wir nicht, dass die Ex-Konzernvorstände Winterkorn und Stadler mittlerweile auch in Deutschland angeklagt sind und der VW Konzern allein in Deutschland schon über zwei Milliarden Bussgeld widerstandslos gezahlt hat.

Beispiel 2: Die mondänen VW-Anwälte unterstellen uns Käufern ganz generell, dass uns die Sauberkeit des Autos völlig egal ist, bis vielleicht auf ein paar wenigen.  Keiner im Saal bringt inhaltliche Gegenargumente vor. Die kann ich gerne liefern. Falsche Frage, darum geht es nicht. VW hat ja mit sauberen Diesel-Pkw massiv geworben (nicht nur in Amerika) und gleichzeitig beinhart das Gesetz gebrochen. Statt der maximal erlaubten 180 mg/km stoßen die Betrugs-Autos 900 mg/km gesundheitsgefährdendes Stickoxid aus. Punkt. Stellen Sie sich einmal vor, ich würde mit Tempo 250 durch die Stadt brettern statt mit gesetzlich erlaubten 50 km/h. Und würde einer Strafe entkommen, indem ich behaupte, meine Geschwindigkeit sei der Bevölkerung ja eh wurscht, bis auf ein paar wenigen.

Noch schlimmer: Sobald mich die Polizei bei dieser Raserei erwischt, drossle ich halt auf 170 km/h und tue so, als ob nun alles rechtens wäre. Toll, nicht wahr? Genau das passiert beim Abgasskandal: die deutsche Zulassungsbehörde lässt VW mit einem Software-Update davonkommen, bei dem das Abgas (Stickoxid) von 900 auf 650 mg/km gesenkt wird und tut so, als ob nun  alles in Butter wär.

Beispiel 3: Aber es kommt noch dicker. Die VW Anwälte behaupten, dass der Wert der Diesel-Pkw durch den VW Skandal nicht gesunken sei. Erst als in Deutschland – zwei Jahre nach Platzen des VW Skandals – für Dieselautos Fahrverbote drohten, seien die Preise nach unten gerasselt.  Auch diesem Schwachsinn entgegnet keiner im Saal. Fakt ist: diese Fahrverbote gibt es ja nur, weil viel zuviel schmutzige Diesel-Pkw mit illegal hohen Abgaswerten unterwegs sind. Gäbe es lauter Diesler, die die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte auch auf der Straße einhalten, entstünde das Problem nicht. Noch nie etwas von Folgeschäden gehört?

Beispiel 4: die VW-Anwälte beharren darauf, dass VW-Chef-Winterkorn und die Konzernspitze erst am 19. September 2015 erfahren hätten, dass in ihre Diesel-Fahrzeuge weltweit die Betrugs-Software eingebaut ist und nicht nur in den USA, wo es Winterkorn seit Mai 2015 gewusst habe. Ein völliger Holler. Jeder halbwegsIinformierte weiß, dass Konzerne wie VW ihre Motoren auf einer einheitlichen Plattform herstellen, die in verschiedene Marken und Modell eingebaut werden. Und nun will man uns verklickern, dass ein gelernter Techniker und Kontrollfreak wie Winterkorn nicht weiß, wie sein eigener Konzern funktioniert?

Insgesamt beschäftigten sich Richtersenat und Rechtsanwälte  beim ersten Verhandlungstag in Braunschweig stundenlang damit, welche Fragen (Anträge) die Kläger überhaupt stellen dürfen, also zugelassen werden. Bei allem Verständnis für juristische Fragen, aber mit manchen Gegenargumenten machten sich die hochkarätigen VW-Anwälte geradezu lächerlich. So zweifelten sie daran, ob diese ganze Musterfeststellungsklage gegen VW überhaupt zulässig sei, weil es möglicherweise die geforderten 50 geeigneten Fälle gar nicht gibt, die das Gesetz vorschreibt.  Bei über 400.000 Beteiligten soll‘s die nicht geben? Der Senatsvorsitzende hatte hier zum Glück  keinerkei Bedenken! Oder wenn die VW-Anwaltsriege lang und breit gegen etwas argumentiert, was es bei einem Masseverfahren grundsätzlich nicht geben kann – nämlich die Feststellung eines individuellen Schadens. Meine Bewunderung gilt dem Senatsvorsitzenden, Richter Michael Neef, der sich mit großer Langmut auf solch unnötiges  Geplänkel  einließ.

Positiv ist: Die Musterfeststellungsklage ist zulässig. Der  Senatsvorsitzende Neef spricht sich für einen außergerichtlichen Vergleich aus, auch wenn er diesen momentan für „sehr schwer machbar“ hält. VW lehnt einen Vergleich  derzeit ab, hält ihn als Option aber offen. Ausländische Kläger werden nicht ausgeschieden. In einem gesonderten Gutachten wird geprüft, inwieweit die Feststellungen des OLG Braunschweig auch für ausländische Gerichte bindend ist. Und Richter Neef hat angekündigt, die bisherigen Gerichtsurteile in Deutschland sogfältig zu prüfen, die – wie gesagt – neuerdings zugunsten der Kläger entscheiden.

Negativ ist: Der Senat zeigt sich skeptisch in der Frage, ob ein Schaden entstanden sei. Das sei noch sorgfältig zu prüfen. Sicher ist sich der Senat darin, von einem etwaigen Schadenersatz jedenfalls ein Nutzungsentgelt abzuziehen. Dabei muss man höllisch aufpassen. Weil die Autofahrer ja zwangsläufig  mit ihren Autos weiterfahren müssen, fällt das Nutzungsentgelt  höher aus, je länger der Prozess dauert.  Unterm Strich könnte für die Opfer dann wenig bis gar nichts vom erhaltenen Schadenersatz übrig bleiben.

So gesehen wäre ein rascher außergerichtlicher Vergleich wohl für alle sinnvoll und eine Reform der Musterfeststellungsklage fällig.

Am 18. November geht es in die nächste Runde. Bis dahin werden wir wohl auch wissen, wieviel Käufer im Musterfeststellungsprozess genau vertreten sind. Von den kolportierten 470.000 angemeldeten sollen inzwischen ein paar Tausende abgesprungen sein, weil sie ihr Glück mit einer individuellen Klage suchen, bei denen ihnen Prozess-Finanzierer helfen.