Audi: Klagen tut not

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Deutsche und österreichische Medien – allen voran Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung und der Standard – hatten in den letzten Tagen in großer Aufmachung über diverse Bescheide der deutschen Zulassungsbehörde „Kraftfahrt-Bundesamt“ (KBA) aus den Jahren 2017 und 2018 berichtet.

Daraus geht eindeutig hervor, dass die deutsche Behörde die diversen Abschalteinrichtungen in diesen Autos als eindeutig illegal ansieht und dass sie nicht mit dem Schutz von Bauteilen gerechtfertigt werden können, wie dies ja VW vorbrachte. Diese Bescheide formulieren klipp und klar, dass die Grenzwerte für Stickstoffoxid (Nox) nicht nur auf dem Prüfstand einzuhalten sind, sondern auch auf der Straße. Dies sei durch entsprechende Umrüstungen durch die Hersteller sicher zu stellen, gibt die Behörde vor.

In Österreich ist bis Anfang Juli 2019 noch kein einziger Audi A8, A6 oder A7 der Euroklasse 6 im Zuge eines Rücksrufs „erledigt“ worden, geht aus der Statistik des Verkehrsministers hervor. (Nur  1.345 der schon früher zwangsweise zurückgerufenen Porsche Cayennes und Porsche Macans  wurden upgedatet).

Ein Privatbeteiligtenanschluss hat folgende Vorteile:

  • Die Verjährung von Schadenersatzforderungen wird gehemmt.
  • Man hat Antragsrechte im Ermittlungsverfahren.
  • Man kann an einer möglichen Hauptverhandlung teilnehmen.
  • Das Gericht könnte bei einer Verurteilung auch bereits Schadenersatz zusprechen.

„Der Anschluss als Privatbeteiligter ist kosten- und risikolos möglich,“ weist Kolba hin.

Welche Autos genau sind von dieser Klage des VSV betroffen?

Es handelt sich ausnahmslos um Diesel-Pkw der Euroklasse Euro 6 mit mindestens 3 Liter Motoren

Q7, Typ 4

A8, 3 Liter

Q5 und SQ5 jeweils Typ 8 R

A6 und A7 jeweils MKB/CRT

A8  4,2 Liter

A8 Typ 4 H

A4 und A5 Typ B8

Porsche Macan, 3 Liter

Porsche Cayenne S 4,2 Liter

A6 und A7 jeweils Bi-Turbo

A6 und A7 jeweils 4 G

VW Touareg, 3 Liter