VW Klage: Jetzt oder nie!

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Über 400.000 Geschädigte hatten sich bereits bis Anfang dieses Jahres an der Musterfeststellungsklage gemeldet, davon 1.000 über den VSV aus Österreich und Südtirol. Bis Ende August 2019 bietet der VSV dieses Service weiterhin an. Da mittlerweile fast täglich neues Belastungsmaterial gegen VW in die Öffentlichkeit dringt, steigen die Chancen, mit VW einen Schadenersatz für Geschädigte zu erreichen. Die Klage betrifft Autos mit EA 189 Motoren der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat.

Die Musterfeststellungsklage gegen VW wurde ja schon im November 2018 eingebracht. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat erst gesten den 30. September 2019 als ersten Verhandlungstag in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Volkswagen (VW) bekanntgegeben.“ Ein kosten- und risikoloser Anschluss an das Verfahren ist bis zum Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung, also bis zum 29.September 2019 möglich” so Kolba.

”Mögliche Schadenersatzansprüche sind noch nicht verjährt, da bei fristgerechter Anmeldung zum Klageregister ein Verjährungsstopp bereits mit November 2018 eingetreten ist und Rückrufe von Fahrzeugen durch VW erst im Jahr 2016 erfolgt sind. Die dreijährige Verjährungsfrist ist daher im November 2018 noch nicht abgelaufen gewesen,“ erklärt Kolba.

Service: Hilfestellung auf www.klagen-ohne-risiko.at / Das Buch zur Aktion: Kolba/Ninz, Diesel-Schäden – Wie Sie sich zur Wehr setzen können, MyMorawa 2018, Wien