VSV hilft wieder, VW in Deutschland zu klagen

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Bereits im Herbst hatte der VSV über 1.000 Geschädigten aus Südtirol und Österreich auf diese Weise geholfen, sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz juristisch korrekt anzumelden. Insgesamt über 400.000 VW Geschädigte haben sich dieser Sammelklage angeschlossen.

Dass der VSV jetzt einen zweiten Durchgang startet, liegt wegen der gestiegenen Chancen durch die jüngsten Sprüche der deutschen Höchstrichter klar auf der Hand. „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat  in einem Hinweisbeschluss zu erkennen gegeben, dass er den geschädigten VW-Kunden wohl Recht geben werde“, führt  Kolba ins Treffen. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung in den VW-Diesel-Fahrzeugen handele es sich nach bisherigen Bewertung um einen Mangel (Az. VIII ZR 225/17), befand der BGH.

Ein nächster Schritt folgte am Dienstag, den 5. März 2019, als sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit einer Pressemitteilung zu Wort meldete. Unter dem Titel: „Termin in einer Klage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG am 12. April 2019 und ausführlicher Hinweisbeschluss“ gab das Gericht zu verstehen, dass es von einer „vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung“ ausgeht. Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der in Deutschland mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt, interpretiert diesen Ankündigungstext der obersten Richter als „eine weitere gute Botschaft der Gerichte an die Geschädigten”. Die Gerichte, so Stoll, stünden nun auf der Seite der Verbraucher.

Attraktiv ist die deutsche Musterfeststellungsklage für alle, die bisher noch keine rechtlichen Schritte gegen VW gesetzt haben und weder Risiko noch Kosten übernehmen wollen. Peter Kolba verweist auf einen weiteren Vorteil: „Allein schon durch die Eintragung ins Klageregister wird die Verjährung gestoppt. Da die Klage bereits am 1.11.2018 eingebracht worden war, wird die Verjährung ab diesem Tag automatisch unterbrochen, und zwar für alle, die mitmachen  – auch wenn man sich erst nach dem 1.11.2018 persönlich eingetragen hat. Bis einen Tag vor der mündlichen Verhandlung hat man noch Zeit, sich anzumelden. Kolba: “Wir beobachten das sehr genau. Bisher wurde kein Verhandlungstermin fixiert.”

Den Lauf der Sammelklagen in Österreich beurteilt der erfahrene Konsumentenschützer Kolba eher skeptisch. “Bis nun an allen 16 Landesgerichten die Zuständigkeit geklärt ist, können Monate, ja auch Jahre vergehen.“