Köstingers CO2 Lüge bei Autokäufen

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Für alle Neuwagen, die in den Schauräumen der Autohändler ausgestellt sind, muss ja der CO2-Verbrauch extra ausgewiesen werden – mit einem eigenen Schild, das am Auto gut sichtbar befestigt sein muss. Wer nun glaubt, dass jetzt selbstverständlich die neuen, realistischeren Verbrauchswerte angegeben werden, die seit 1. September 2018 europaweit vorgeschrieben sind, irrt komplett.

Denn Österreichs Nachhaltigkeitsministerin, die in Kattowice auch für die EU die Klimastrategie verhandelt, hat mit einer eigenen Verordnung dafür gesorgt, dass die alten, völlig unrealistischen CO2-Werte an den Neuwagen affichiert werden müssen, die eigentlich seit 1. September 2018 in ganz Europa abgeschafft sind. Durch diese am 15. November in Kraft getretene Verordnung der Ministerin, werden jetzt wieder die alten Werte aus der Mottenkiste gezogen!

Der Unterschied ist gewaltig: Gemessen nach der abgeschafften alten Methode NEFZ stösst ein Diesel-Pkw 132,5 Gramm CO2 aus. Gemessen nach der neuen, realitätsnäheren Messmethode WLTP sind es bis zu 172,25 Gramm CO2 – beim selben Auto! Mit anderen Worten: den Autokäufern wird in Österreich vorgegaukelt, dass dieses neue Auto nur 5 Liter Diesel braucht. Stattdessen sind es aber 6 bis 6,5 Liter, um 20 bis 30 Prozent mehr!

Auch für Online-Listen und für Werbebroschüren müssen in Österreich bei neuen Fahrzeugen die alten Werte herangezogen werden. Ehrlichere Händler, die das nicht tun, könnten dafür sogar bestraft werden. Der Grund für diese unverständliche Vorgansweise: jene Steuer, die beim Neuwagenkauf in Österreich bezahlt werden muss – die NoVA (Normverbrauchsabgabe) – wird bis Ende 2019 auf Basis der alten Werte berechnet. Das hatte die Vorgängerregierung versprochen. Um die Käufer nicht mit zwei verschiedenen Angaben zu verwirren, habe man sich für die alte Methode entschieden, begründet das Ministerium.

Diese Argumentation ist völlig an den Haaren herbeigezogen: die NoVA zu berechnen ist dermaßen kompliziert, dass dies sowieso stets die Händler für die Kunden machen. Die NoVA ist auch nicht kaufentscheidend, das sie in der Praxis stets in den Kaufpreis automatisch eingerechnet wird. Es gibt nur eine plausible Erklärung für diese bewusste Irreführung der Kunden: die Regierung will es der Autobranche ersparen, ihr altes Werbematerial einzudampfen und Geld für neues auszugeben.

Hier ein Link zu der von Köstinger erlassenen Verordnung vor („Personenkraftwagen-Verbrauchsinformationsverordnung 2018 –PKW VIV 2018“, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010377, die seit 15. November in Kraft getreten ist.