VW: Auch Firmen nützt Sammelklage

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Eigentlich steht die deutsche Musterfeststellungsklage steht nur privaten Verbrauchern offen, nicht jedoch Unternehmern. Bei der Beratung Tausender VSV Mitglieder und dem Studium des deutschen Gesetzestextes hat der erfahrene Konsumentenschützer Peter Kolba entdeckt, dass ein deutsches Gericht auf Antrag des Klägers, der Unternehmer ist, anordnen kann, die Verhandlung bis zur Erledigung des Musterfeststellungsverfahrens auszusetzen.

„Das bedeutet, dass Unternehmer VW klagen und gleich nach der Klage eine Aussetzung der Verhandlung beantragen können. Damit sollte – auch nach österreichischem Recht – das Risiko, dass Ihre Forderung verjährt, bis zur Entscheidung über die Musterfeststellungsklage gehemmt sein. Wer dann – wird die Musterfeststellungsklage gewonnen – gehörig fortsetzt, kann sich zwar auf keine Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils berufen, hat aber wohl gute Chancen sich gegen VW durchzusetzen,“ sagt Peter Kolba.

Die Aussetzung der Verhandlung senkt auch das Kostenrisiko für den klagenden Unternehmer, da – bei Vereinbarung von Stundensätzen mit dem eigenen Anwalt – weniger Kosten anfallen und man sich überdies zunächst die Kosten für ein Gutachten erspart.

„Immerhin sind ja auch viele Unternehmer – auch in Österreich – durch den Abgasbetrug von VW geschädigt worden,“ betont Kolba. „Die Wirtschaftskammer lässt aber Ihre Mitglieder – über 90 Prozent sind Einzelunternehmer oder Klein- und Mittelbetriebe – da einfach im Regen stehen.“

Der Verbraucherschutzverein fordert daher von der EU aber auch von der Regierung in Österreich, dass bei Massenschäden künftig auch die geschädigten Kleinunternehmer sich bei zu schaffenden Sammelklagen anschließen können.