VW: Letzte Chance in Deutschland

  • Beitrags-Kategorie:Archiv / Dieselskandal
  • Lesedauer:3 min Lesezeit

„Das ist die letzte Chance für alle, die sich bisher nicht an den Sammelklagen des VKI und von Cobin Claims angeschlossen haben und auch nicht selbst gegen VW geklagt haben“, informiert VSV Obmann Peter Kolba.

Die Vorteile eines Anschlusses liegen auf der Hand:

Die Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen VW wird unterbrochen.

Kommt es zu einem Vergleich, dann ist man dabei. Man kann sich aber dann auch wieder abmelden, wenn zu wenig geboten wird.

Kommt es zu einem Feststellungsurteil gegen VW und VW zahlt noch immer keinen Schadenersatz, dann sind die Feststellungen des Gerichtes im nachfolgenden Prozess auf Leistung des Schadenersatzes für das Gericht bindend.

 

„Der Verbraucherschutzverein steht mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt und wird seine Mitglieder anleiten, wie sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen können,“ verspricht Kolba. „Wir werden insbesondere – auf Basis der Fahrzeugdaten – individuelle Mustertexte erstellen und für die Anmeldung zur Verfügung stellen.“

Was muss man tun, um dieses Angebot mit Hilfe des VSV wahrzunehmen:

Dem Verbraucherschutzverein als ao Mitglied beitreten (30 Euro / Jahr).

Die Fahrzeugdaten auf www.klagen-ohne-risiko.at eingeben.

 

Die Betroffenen bekommen vom Verbraucherschutzverein nach Veröffentlichung der Klage:

Eine Anleitung zur Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.

Einen Mustertext zur Darstellung von Grund und Gegenstand des Anspruches.

Regelmäßige Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

 

„Die schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anmeldung beim Bundesamt für Justiz müssen sich die Betroffenen gut aufheben,“ rät Kolba.

 

Die Musterfeststellungsklage zielt darauf ab, für die Geschädigten in einem Verfahren die Grundlagen für den Schadenersatz festzustellen. Doch wenn der Beklagte weiterhin Zahlung verweigern würde, dann müssten die angemeldeten Geschädigten die Zahlung in individuellen Verfahren durchsetzen.

„Käme es zu einer solchen Situation, dann würden wir den österreichischen Geschädigten helfen und auch Prozessfinanzierer zu Tragung des im Individualverfahren gegebenen Kostenrisikos vermitteln,“ erklärt Kolba. „Unrecht darf sich nicht lohnen! Das ist unser Motto und dem folgend werden wir die Geschädigten in Österreich nicht im Regen stehen lassen,“ verspricht Kolba.

 

Service:

  • Anmeldung für Textbausteine über www.klagen-ohne-Risiko.at
  • Kolba/Ninz, Diesel-Schäden – Wie Sie sich zur Wehr setzen können!, MyMorawa Sept. 2018