VW Sammelklage: Halbe Sache

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Unter “Aktuelle Sammelklage” (Video 1 ) erklärt Peter Kolba , wie mühsam die “Sammelklage österreichischer Prägung” funktioniert. Der Inhalt in Worten zusammengefasst: Die Geschädigten müssen  ihre Ansprüche an einen Konsumentenschutzverband abtreten, z.B. an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder an Cobin Claims. Wenn sich viele melden, ergibt das eine hohe Schadenssumme, die der VKI nicht selber  tragen kann. Er holt sich daher einen Prozessfinanzierer auf seine Seite, der das Risiko übernimmt.

Geht der Prozess verloren, muss der Prozessfinanzierer alles zahlen. Gewinnt der VKI den Prozess, so bekommt der Prozessfinanzierer einen Teil des erstrittenen Geldes, meist zwischen 30 und 35% . Die Geschädigten bekommen somit nicht den vollen Schadenersatz, sondern um 30 oder 35 Prozent weniger. Im Falle VW bekommt der Prozessfinanzierer nur 10%, wenn man sich außergerichtlich einigt. Muss man zu den Obersten Gerichten, fallen für ihn sogar 37% ab.

Zwei große Nachteile hat diese Sammelklage österreichischer Prägung: die Geschädigten müssen aktiv werden und sich selber beim VKI melden. Ihm müssen sie all ihre Ansprüche abtreten. Bis genug Geschädigte gesammelt sind, können Monate vergehen, wie die Erfahrungen in Vergangenheit gezeigt haben.

Wer als Geschädigte nichts tut, schaut auch bei einem Vergleich durch die Finger. Nur wer selbst aktiv wird, hat überhaupt Chancen auf Entschädigung. Im Falle VW muss der VKI bei allen 16 Landesgerichten Klagen einbringen, die es in Wien gibt.

Unter “Sammelklage Neu” (Video 2) erklärt Peter Kolba, wie effizient eine echte Sammelklage  funktionieren würde, die er und die Liste Pilz anstrebt. Der Inhalt in Worten zusammengefasst: Einer klagt für alle Betroffenen. Und zwar ein professioneller Verbrauchverband, wie zum Beispiel der Verein für Konsumenteninformation (VKI)  oder auch Cobin Claims.  Der VKI  kann etwa die Klage direkt in Österreich einbringen bei einem einzigen Gericht (Handelsgericht). Alle wichtigen  Rechts- und Sachfragen werden in einem einzigen Verfahren geklärt – für alle Geschädigten, ohne dass jeder einzelne, jede einzelne, selber aktiv werden muss.

Der Vorteil: Allein schon durch das Einreichen diese Klage, werden sofort die Verjährungsfristen unterbrochen – für alle österreichischen Geschädigten. Sie werden solange gestoppt, bis diese rechtlichen Fragen gerichtlich geklärt sind. So hat man in Ruhe Zeit, einen Vergleich auszuhandeln, ohne drohende Verfallsfristen . Für das beklagte Unternehmen macht es damit keinen Sinn mehr, Zeit zu schinden und das Verfahren in die Länge zu ziehen. Je schneller die Sache weg vom Tisch ist, desto besser für beide Seiten.

Die von der Liste Pilz vorgeschlagene  “Sammelklage neu” heißt in juristischem Fachchinesich „Verbandsmuster-Feststellungsklage“. Der erfahrene Konsumentenschützer Peter Kolba hat sich die Regelung in den Niederlanden zum Vorbild genommen, wo knapp 200.000 VW Betroffene auf Schadenersatz hoffen dürfen und wo die Fristen nicht schon ab 18. September verfallen.

Wie müssen betrogene VW-Fahrzeughalter und der VKI mit der alten Krücke vorlieb nehmen. Die Zeit drängt, denn am 18. September 2018 verfallen alle Fristen.

Bitter genug für uns Österreicher: In Deutschland hat die neue Regierung immerhin eine echte Sammelklage à la Kolba auf die Reise gebracht. Wird sie im Sommer beschlossen, können die 2,5 Millionen deutschen VW Opfer davon profitieren. Bis Ende des Jahres ist Zeit. In Deutschland verfallen die Fristen ja erst Ende 2018.