VW-Sammelklage: Eine Stunde genügt

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Am schnellsten geht es, wenn man einen Computer samt Drucker mit Scan-Funktion hat und die wichtigsten Autopapiere wie  Zulassungsschein, Kaufvertrag schon als Scan bereit hält.

Und so geht es:

Prüfen, ob das Auto privat gekauft wurde. Nur Privatpersonen können sich beim VKI melden, nicht aber Unternehmer, Fahrer von Dienstautos und auch nicht Leasingnehmer. (Für letztere bietet Cobin Claims unter www.dieselklage.at die Möglichkeit zur Sammelklage). Man kann das Auto durchaus auch als Gebrauchtauto gekauft haben!

Gehen Sie auf die Website des VKI und prüfen, ob Sie ein Schummelauto aus dem Hause VW besitzen: https://www.konsument.at/vki-startet-vw-sammelklage042018

Checken Sie, ob Sie ihr Fahrzeug innerhalb des genannten Zeitraums gekauft haben, jedenfalls aber “vor” dem 18.9.2015.

Treffen alle drei Punkte zu, klicken Sie zum Fragebogen: https://www.konsument.at/vki-startet-vw-sammelklage042018

Füllen Sie die drei vorgeschriebenen Formulare aus und unterschreiben sie: 1.Abtretungserklärung an den VKI (F1), 2. VKI-Allgemeine Bedingungen (F2), 3. Eidesstattliche Erklärung (F3).

Scannen Sie diese Erklärungen ein, aber nur die ausgefüllten Teile!

Füllen sie nun den Online-Fragebogen aus

Laden Sie der Reihe nach jene Dokumente hoch, die gerade gefragt sind.

 Warnung: Man kann immer nur ein einziges eingescanntes Dokument hochladen, mehr verträgt das System nicht.

   Nicht verzweifeln, wenn es mit Hochladen nicht klappt. Man kann alle Dokumente auch per E-Mail an den VKI schicken.

(vw-sammelklage@vki.at)

Schicken Sie den ausgefüllten Online-Fragebogen dem  VKI. Zur Not können Sie ihn dem VKI samt Kopien der Dokumente faxen oder sogar per Post schicken. Allerdings dauert es länger, wenn Sie  faxen oder den Postweg wählen.

Sobald Sie den Fragebogen online abgeschickt haben, bekommen Sie ein Bestätigungs-Mail des VKI. Darin kündigt der VKI an, die Unterlagen zu prüfen und sich zu melden, wenn etwas fehlt.

Den Organisationsbeitrag von 120 Euro (oder 50 Euro für ) muss man nicht sofort bezahlen, sondern erst, wenn der VKI die Anfrage geprüft hat. Dann bekommt man ein Mail.

Wichtig ist es, sich beim VKI vor dem 20. Mai 2018 zu melden, auch wenn das eine oder andere Dokument noch fehlen sollte!