VW: Kläger lässt sich nicht kaufen

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Das Landesgericht Linz hat beim Sachverständigen Werner Tober von der TU ein technisches Gutachten bestellt, das noch im November vorliegen soll. Doch die VW Anwälte wollen dieses Gutachten nicht abwarten, sondern das Verfahren mit Hilfe des genannten lukrativen Angebotes vorzeitig abwürgen.

Mag. Michael Poduschka erklärt mit die Brisanz dieses technischen Gutachtens: “Es geht darum, dass nach zwei Jahren erstmals ein Gutachten vorliegen wird, das darüber aussagt, ob die grundsätzliche Verantwortung von VW stimmt oder eine Lüge ist: War der Einbau der Manipulationssoftware nur zur Optimierung der Fahrzeuge in Europa notwendig (die Grenzwerte würden so und so eingehalten werden) oder war die Manipulationssoftware die einzige Möglichkeit für VW, ihre Fahrzeuge in Europa verkaufen zu können?”

Das erwähnte technische Gutachten, das mit erheblichen Aufwand verbunden ist, prüft nämlich, ob das manipulierte Auto auf dem Prüfstand auch dann noch den gesetzlichen Abgas-Grenzwert einhalten kann, wenn es  (auf dem Prüfstand) im schmutzigen Straßenmodus fährt und nicht im sauberen Schummelmodus.

Sollte der vorgeschriebene Grenzwert auf dem Prüfstand mit dem schmutzigen Straßenmodus nicht eingehalten werden können, wäre bewiesen, dass VW die illegale Schummelsoftware unbedingt  gebraucht hat, um sich die Zulassung auch in Europa zu erschwindeln.

Sollte der vorgeschriebene Grenzwert auf dem Prüfstand auch mit dem schmutzigen Straßenmodus eingehalten werden können, wäre VW zwar rechtlich aus dem Schneider,  stünde aber vor einer ziemlichen Blamage. Warum hätte der Konzern es dann nötig gehabt, die Schummelsoftware in 10,5 Millionen Autos einzubauen (11 Millionen weltweit minus die rund halbe Million in den USA) und sich damit in die größte Krise seiner Existenz zu manövrieren? Und: Wozu wären dann all die Software-Updates notwendig, die bei einigen Autos nachher zu Problemen führen und dem Konzern doch auch Geld kosten?

Fragen über Fragen. Das seit September im Gang befindliche Experiment auf dem Prüfstand ist so angelegt, dass es an und für sich gleich abläuft wie beim  bisher üblichen Prüfzyklus (nach NEFZ). Da sich bei manipulierten VW-Autos immer automatisch der saubere Prüfmodus einschaltet, solange der NEFZ Prüfzyklus eingehalten wird, muss man aus diesem Prüfzyklus (nach NEFZ) ein wenig ausbrechen, damit das Fahrzeug auf den schmutzigen Straßenmodus umschaltet. Eine große Herausforderung für den technischen Gutachter.